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    Antikriminelle Sektion aus Rom 00165 Largo Cristina di Svezia nr. 16 – Tel. 06/58594415, Fax 06/58594434 Rom 19. Dezember 1994 Nr. 148/19/s des Protokolls

    Betreff:

    Informative Note für internen Gebrauch, bezüglich einer Ermittlungstätigkeit die im Zusammenhang mit der anarchistischen Subversion getestet werden könnte.

    Schon seit längerer Zeit haben verschiedene Organe der Polizei, die Existenz einer auf dem gesamten Staatsgebiet operierenden, breit gefächerten kriminellen Organisation mit umstürzlerischen Zielen und anarchistischem Aufbau beklagt, die vielschichtig strukturiert ist und – auch wenn nicht unbedingt nach militärischen Hierarchien, so doch zumindest über faktische Hierarchien geordnet ist, und deren Vorgehen schon im Zuge von Ermittlungen auf Befehl einiger Staatsanwaltschaften, hauptsächlich der in Florenz, erörtert wurden.

    Diese sich schon über Jahre hinausziehenden Ermittlungen konnten -wenn sie auch einen hohen sozialen Gefährlichkeitsgrad der Teilnehmer der betreffenden politisch-kriminellen Gruppierung ans Licht gebracht haben – in den seltensten Fällen einen Beweis für strafrechtliche Relevanz aufweisen.

    Die Bemühungen des A.G. (1) waren meistens umsonst, während die betreffende umstürzlerische Gruppierung damit fortgefahren hat, die aufständische Ideologie, auf der sie basiert, durch Neurekrutierungen zu verbreiten. Der bekannteste Vertreter dieser Strömung ist B.A. Gerade wegen der erkennbaren sozialen Gefährlichkeit dieser Ideologie, die auf der Extremisierung der anarchistischen Prinzipien basiert, wird es für notwendig gehalten die Exekutiv- und Ermittlungsaktivitäten zu intensivieren, mögliche Vorgehensweisen zu initiieren, die das Ziel haben diese Gruppierung aufzuhalten um weitere hartnäckige Verbreitung zu verhindern. Eine Aufgabe, die heute im Lichte der jüngsten Vorfälle etwas einfacher wird und die wir nun darlegen.

    Zuerst werden wir versuchen, die Erfolge gegen die anarchistische Subversion in den letzten zwanzig Jahren chronologisch wiederzugeben, und die ideologische Evolution der zu prüfenden Szene (orig. area A.d.Ü.) dabei zu berücksichtigen. Wir müssen dabei mit der Zerschlagung der Organisation bekannt als “AZIONE RIVOLUZIONARIA” beginnen. Diese ist für eine lange Serie von Anschlägen, Körperverletzungen und Entführungsversuchen zwischen dem Jahre 1976 und den ersten 80er Jahren verantwortlich; die Zerschlagung gipfelte in den Prozessen im Juni 1983 in Florenz und im Januar 1983 in Mailand die zur Verurteilung von zahlreichen Militanten der A.R. führten. Unter anderem erinnern wir an Namen wie F.G, G.R, M.S, M.A, V.P.

    Um die Ideologie der umstürzlerischen Gruppe, die hier geprüft wird, zu verstehen, scheinen die Behauptungen in den Broschüren und Flugblättern der “A.R.” bedeutungsvoll zu sein. Nach den Verfassern: “Die Bewegung zögert den Kampf zwischen den Klassen nicht hinaus, sondern übernimmt ihn in erster Person. Die Aktion ist direkt. Welche auch immer die objektiven Ergebnisse sein werden, so sind die subjektiven Veränderungen fundamental. Die direkte Aktion macht die Individuen ihrer Selbst bewußt als solche, die ihr Schicksal umwandeln können und die Kontrolle über ihr eigenes Leben wiederergreifen können.” Neben der sich wiederholenden Kritik am Kapitalismus und seinen Konsequenzen fordern die Verfasser zur Aktion auf und propagieren: “Das was wir wollen, ist eine zerstörerische Kritik des Staates zu vermitteln, und dies über die Nutzung der revolutionären Gewalt, des bewaffneten Kampfes und der Propaganda der Tat. Wir wollen die Zeit beschleunigen und die interne Front des Kampfes ausbreiten, um zur Destabilisierung des Staates zu gelangen.
    (…) Die Kritik der Waffen ist heute die einzige Kraft, die jegliches Projekt glaubwürdig machen kann. Schaffen, organisieren wir 10 – 100 – 1.000 bewaffnete Zellen!”

    Eine interessante Eigenschaft weisen die organisatorischen Aspekte der Gruppe auf, da der Annäherungsversuch von AZIONE RIVOLUZIONARIA zu anderen Bewegungen in groben Zügen die Themen und Formulierungen widerspiegelt, die später von dem bekannten B.A. aufgegriffen wurden: “In unserer revolutionären Organisation haben sich die verschiedenen Gruppen auf lokaler Ebene, oder über das Zusammentreffen verschiedener persönlicher Gegebenheiten, auf der Basis einer Affinität, zwischen den verschiedenen Erfahrungen und Auffassungen der Genossen zusammengefunden. Affinitätsgruppen, die ihre Unabhängigkeit und Aktionsfreiheit beibehalten, in denen die Beziehungen der Genossen nicht nur rein effizient, sondern von einer maximalen Bekanntschaft untereinander charakterisiert sind, ausgehend von gegenseitiger Intimität und Vertrauen”. In der Tat können die selben Thematiken, die schon der von F.G. angeführten terroristischen Gruppe nahe lagen, in den Schriften des B.A. gefunden werden: dieser bezieht sich auf Konzepte wie die der “informellen Gruppen”, der “unabhängigen Basiseinheiten”, der “selbstverwalteten Strukturen”, die alle mit einer minimalen Organisation und politischen Analyse versehen sind, je nach Situation entstehen, und sich auf die “permanente Konfliktualität”, die “Selbstverwaltung” und den “Angriff” durch die “direkte Aktion” berufen.

    Nützlich ist es auch daran zu erinnern, daß aus der Ausarbeitung von “AZIONE REVOLUZIONARIA” klar die scharfe Polemik hervor kommt, die innerhalb breiterer anarchistischen Bewegungen existiert, denen vorgeworfen wird “ohne Strategie und Taktik” zu sein. Auf die gleiche Weise muß daran erinnert werden, was in Forli während einem dort 1988 abgehaltenen antimilitaristischen Kongresses passiert ist, als der B.A. und die anderen der aufständischen Szene (area insurrezinalista) zugehörigen des “Terrorismus” bezichtigt wurden und des Saales verwiesen wurden.

    Wenn auch die Festnahme der Mitglieder von “A.R.” für die anarchistische Subversion einen harten Schlag darstellte, so bedeutete dies jedoch nicht ihren Untergang. Nach einigen Jahren scheinbarer Ruhe, die sicherlich im Zusammenhang damit stand, sich neu organisieren zu müssen, wurden gegen Ende der 80er Jahre wieder Attentate nach anarchistischem Muster registriert, die sich hauptsächlich gegen Objekte der ENEL (italienische Stromwerke – a.d.Ü.) richteten, wie Hochspannungsleitungen. Die damals durchgeführten Ermittlungen, richteten die Aufmerksamkeit vom ersten Moment an auf den extremsten Flügel der anarchistischen Bewegung, die sogenannten aufständischen, dessen Anführer eben genau der oben genannte B.A. ist.

    Zum B.A. muß gesagt werden, daß er schon im polizeilichen Bericht […] von 1980 der Carabinieri aus Florenz, den Aussagen des Kooperateurs PAGHERA Enrico zufolge als Mitglied der “AZIONE RIVOLUZIONARIA” bezeichnet wurde; Aussagen, die sich später als unzureichend erwiesen haben. Am 23. und 26.03.1980 wurden gegen 19 Personen Haftbefehle vollstreckt, die alle als Mitglieder der betreffenden subversiven Organisation zugeordnet wurden. Unter diesen Personen befanden sich B.A, W.J, D.M.C, R.P, M.S. und C.P. Der B.A, die W.J. und der M.S. waren außerdem auch noch wegen sechs Überfällen zum Schaden diverser Notare aus Bologna angeklagt. Am 30.06.1980 wurde jedoch ihre Freilassung von der Richterschaft aus Bologna aus Mangel an Beweisen angeordnet, und am 03.04.1981 wurde das Verfahren eingestellt, mit der Begründung sie hätten die Taten die sich auf Überfall und “Bewaffnete Bande” berufen, nicht begangen.

    Im Dezember 1986, genau in der Ausgabe 55 der Zeitung “ANARCHISMO” dessen V.i.S.d.P. der B.A. ist, wurde ein Artikel veröffentlicht, unterschrieben von sogenannten “Operatori Rivoluzionari” (Revolutionäre Operatoren), der minutiös die grafische Anleitung gab wie ein Strommast der ENEL zu sabotieren ist. Im darauffolgendem Jahr, also 1987, begannen die ersten Anschläge zum Schaden der ENEL, zu denen nur teilweise Bekennerschreiben folgten. Anschläge, die sich auch in den darauffolgenden Jahren fortsetzten und deren technische Untersuchungen es ermöglichten festzustellen, daß in mehr als einem Fall die angewandte Technik, um die Balken der Strommasten zu kippen, exakt die war, die im o.g. Artikel dargestellt worden war.

    Im Januar 1987 kam die Monatszeitung “Povocazione” zum Vorschein, dessen V.i.S.d.P. der B.A. war und die Notwendigkeit unterstützte “die einfachsten und auf dem Territorium weit verstreuten Objektive anzugreifen”, was zu einigen schwerwiegenden Spaltung innerhalb der Anarchie führte, eben aufgrund der unterschiedlichen vertretenen Meinungen zum Thema Ökologie, verstanden als Kampf gegen Atomkraftwerke (Informative Note […]). Genau in “PROVOCAZIONE” und in der Zeitung “ANARCHISMO” wird die Strategie des Angriffes gegen den Staat und das Kapital entwickelt, eine Strategie die eine Fortführung der Sabotageaktion gegenüber der “kleinsten Strukturen”, wie vom B.A. ausgedrückt, vorsieht, als direkte und sofortige Aktionen die von informellen Gruppen durchgeführt werden, die je nach Situation entstehen und aus Personen bestehen die sich auf die “permanente Konfliktualität” berufen.

    Im Jahre 1988 wurden insgesamt 32 Anschläge gegen die Strukturen der ENEL ausgeführt, zu denen sich in einigen Fällen Anarchisten bekannten. Auf der Ermittlungsfront muß hervorgehoben werden, daß es eine Anzeige von der Polizei aus Forli gegen die schon erwähnte C.P. gab, die im Verdacht stand gemeinsam mit anderen Anarchisten der Bewegung “Figli della Terra” (“Die Kinder der Erde”) anzugehören, und die sich zu einigen Anschlägen auf Strommasten bekannt hatte. Eine Anzeige, die auch in diesem Fall nicht aureichte, um strafrechtlich einzugreifen. Bei dieser Gelegenheit hat die DIGOS aus Bologna weitere Subjekte benannt, die möglicherweise mit den Anschlägen auf die Strukturen der ENEL in diesem Gebiet im Zusammenhang stehen konnten, der zu Prüfung stehenden Szene angehörten und mit der C.P. in Kontakt standen. Unter ihnen befindet sich C.O, der als Verteiler der Zeitungen “ANARCHISMO” und “PROVOCAZIONE” im Auftrag des B.A. galt, F.H. und F.L. und der S.M.

    Der einzige Erfolg gegen die anarchistische Subversion, konnte im Jahre 1989 mit der Festnahme des B.A. registriert werden, als dieser während einem schweren Überfall des Juweliers […] am […] in Bergamo gemeinsam mit S.P. auf frischer Tat ertappt wurde.

    Aber im Laufe des selben Jahren wurden insgesamt 27 Anschläge gegen Anlagen der ENEL und anderen Strukturen ausgeführt, von denen nur zu dreien, die alle am 29 Mai begangen worden waren, anarchistische Bekennerschreiben auftauchten. Im Laufe des Jahres 1990 wurden insgesamt 28 Anschläge durchgeführt, die aber alle in der politischen Anonymität versumpfen. Am 05.12.1989 ordnete die Staatsanwaltschaft aus Florenz eine Serie von (Haus-)Durchsuchungsbefehlen gegen C.O, L.V.A, G.A, S.E, B.G, B.A, S.M, P.P. und R.P. an, im Rahmen der Ermittlungen aufgrund der Anschläge auf Strommasten. Die Hausdurchsuchungen hatten ein negatives Ergebnis. Im selben Zeitraum wurde C.O. von der Polizei festgenommen, da er schwer verdächtigt wurde, bei dem Überfall in Bergamo mit B.A. und S.P. mitgewirkt zu haben; er wurde aber wieder aus der Haft entlassen. Im Oktober 1989 signalisierte die DIGOS aus Florenz der A.G. (1) daß auch die S.R. als mögliche Verantwortliche für die Anschläge auf Strommasten in Frage kommen würde, da diese in Begleitung der o.g. C.O, B.G, L.V.A. und dem D.B.L. identifiziert wurde.

    Gegen all diese Subjekte konnten nicht ausreichende Indizien gesammelt werden, um Untersuchungshaft zu erwirken; sie werden aber bald zusammen mit dem G.G. in die Ermittlungen zur Entführung SILOCCHI einbezogen, dank ihrer Identifizierung bei der Verhaftung des bekannten P.F, nach dem zu diesem Zeitpunkt schon, wegen der Entführung von Esteranne RICCA, gefahndet wurde. Am 23.06.1990 wurde der P.F. in Rom festgenommen. Im Laufe der Operation innerhalb des Gebäudes, in dem sich der o.g. versteckte, wurden S.R, L.V.A, B.G. und C.S. identifiziert (Siehe Blatt […]). Dieser glückliche Umstand liefert den Ausgangspunkt und das darauffolgende Ergebnis der Ermittlungen bzgl. der Entführung von Mirella SILOCCHI, unterstützt von dem Fund eines Arsenals in dem Keller in Via Cristoforo […] der auf den Namen von B.G. lief (informativa Nr. […]) im Mai 1991.

    Im Jahr 1991 werden den polizeilichen Kräften einige wichtige Schritte, gegen die im Sachverhalt dargestellte Struktur erreichen. Am 19.3.1991 wird der Haftbefehl gegen G.G. vollstreckt und am 22.9.1991 wird auch C.O. verhaftet. Das Gericht (corte d’assise) aus Parma, wird am 16.6.1993 den C.O. zu 22 Jahren Haft, den G.G. und die S.R. (welche sich gemeinsam mit dem ebenfalls gesuchten C.O. der Verhaftung entzogen hat) zu lebenslanger Haft (Zuchthaus) verurteilen. All diesen wird die Verantwortung für die Entführung von Mirella SILOCCHI nachgewiesen, in Tatgemeinschaft mit einer kriminellen Gruppe sardischer Herkunft und dem schon erwähnten D.B.L, verstorben am 24.08.1989, bei der Explosion einer Autobombe in Via Prenestina in Rom. Der B.G. wird hingegen freigesprochen.

    Im Bereich der Ermittlungen bzgl. der Anschläge zum Schaden der ENEL Strukturen, gab es am 5.11.1991 das einzige Teilergebnis gegen die Täter der Anschläge, als im Ort Cinquale der Gemeinde von Montignoso (MS) zwei Militärs der örtlichen Kaserne der Carabinieri den bekannten schweizer Terroristen C.M., nach einem Schußwechsel, festnehmen konnten. Dieser war schon vorbestraft wegen Dynamitanschlägen zum Schaden eines Elektrizitätswerkes und einer Hochspannungsleitung, und war aus dem Gefängnis von Regensdorf/Zürich im Dezember 1981 ausgebrochen. Am 17.4.1993 wurde der C.M. wegen Waffen- und Explosivbesitz, schwere Körperverletzung und einem Anschlag, der am 11.7.1991 gegen einen Strommasten der ENEL in Montignoso durchgeführt wurde, zu 12 Jahren Haft verurteilt.

    Trotzdem gehen die Anschläge gegen Strommasten auch in den nächsten Jahren weiter, immer ohne Bekennerschreiben, und ohne das die Ermittlungen irgendwelche Ergebnisse bringen.

    Und genau ab dem Jahre 1991, trotz der Verhaftung des F.H. und dem bekannten T.C. (stattgefunden am 3.1.1991 wegen Überfall) gab es keine positiven Ergebnisse mehr im Kampfe gegen die Subversion anarchistischen Ursprungs, welche die eigene Lebendigkeit zeigte, dies mit den Brandanschlägen gegen die Filialen der STANDA in den Städten Florenz, Brescia, Trient, Modena, Rom und Mailand am 1.7.1994 und in Verona am darauffolgenden 2. und 4., zu denen sich Anarchisten bekannten.

    Wie schon erwähnt, ergab sich bei der Beendung mehrerer Ermittlungsphasen das Resultat, daß der B.A. eine herausragende Figur der anarchistischen Bewegung ist, hauptsächlich des aufständischen Flügels. Weiterhin gilt er als Herausgeber der Zeitung “ANARCHISMO”, der Monatszeitung “PROVOCAZIONE”, der neueren Wochenzeitung “CANENERO” und ist Autor zahlreicher Artikel, die in der Zeitschrift “G.A.S” erschienen sind. Schon nach 1988 konnte man der Schaffung von Initiativen der Vorantreibung der zu prüfenden Ideologie beobachten, wie die Gründung von neuen selbstverwalteten sozialen Zentren und der Weiterentwicklung, im aufständisch-anarchistischen Sinne, der schon vorhanden Zentren, die den Punkt des Zusammenschlusses und der Ausarbeitung der radikalsten Ideen des anarchistischen Gedankens darstellen. In diesem Kontext finden zahlreiche Initiativen statt, die von dieser Szene im sozialen Bereich realisiert werden, was in Aktivitäten der Anklage und des Protestes unterschiedlichster Art gipfelt, u.d. Beschädigungen und Besetzungen von Immobilien. Es sind Demonstrationen eines antagonistischen Gemengsel, die – trotz der unterschiedlichen Charaktere der Teilnehmer – die Ebene der sozialen Achtung nicht überschreiten, und somit in einer offensichtlichen und öffentlichen Ebene des Widerspruches bleiben. Die beschriebenen Aktivitäten führen eigentlich zu keiner Gefährdung der staatlichen Institutionen, obwohl sie potentielle Spannungen für die öffentliche Ordnung bergen, aber trotzdem stellen sie einen ersten Schritt in Richtung der Vollbringen krimineller Aktivitäten dar.

    Diesbezüglich wird es für Notwendig gehalten hervorzuheben, daß im Zeitraum nach den Verhaftungen in der Provinz von Trient im vorigen September (auf den wir nachher zurückkommen werden) eine rasche Verbreitung von Solidaritätsaktionen gegenüber den Angeklagten dieser Sache zu beobachten war. Diese haben sich nicht nur in Form von persönlicher Anwesenheit von Sympathisanten bei den Vorverhandlungen geäußert, sondern auch in Form von Veranstaltungen in verschiedenen sozialen Zentren überall im Staatsgebiet, der Veröffentlichung von Artikeln in der Publikationen der Szene wie z.B. der “CANE NERO”, durch die Verbreitung von Flugblättern und Drucksachen und durch die Gründung eines “COMITATO DIFESA ANARCHICI” (Verteidigungskomitee für Anarchisten), eine Vereinigung mit dem Zweck, auf juristischer und finanzieller Ebene, alle von juristischen Angelegenheiten betroffenen Anarchisten zu unterstützen, und die über den Namen des bekannten A.M. aus Turin läuft. Gewiß eine legale Aktivität, die aber als Vorstufe zum Kriminellen betrachtet werden kann, wie die Anwesenheit des B.G. und des S.P. bei den Verhandlungen des Prozesses VALASTRO, die Präsenz des S.C. bei den Verhandlungen des Prozesses B.A. und S.P. und letztendlich mit der Präsenz des G.G. bei den Verhandlungen des Prozesses C.M. zeigt.

    Innerhalb dieser antagonistischen Realität, hat sich mit der Zeit eine Extremisierung des Protestes gezeigt, mit der Konsequenz einer qualitativen Verschlimmerung der Aktionen. Man befand sich einer umstürzlerischen Absicht gegenüber, realisiert mittels krimineller Aktionen und unterstützt durch eine Radikalisierung der subversiven Inhalte des produzierten Propagandamaterials, wie Flugblätter, Dokumente und alternative Zeitschriften zur internen Verbreitung, wie die Zeitschrift “ANARCHISMO”, dessen verantwortlicher Redakteur der oben genannte B.A. ist; die Zeitung “PROVOCAZIONE”, an der unter anderen auch R.P, P.P, S.M.G. und G.A. aktiv mitgearbeitet haben; die Wochenzeitung “CANENERO”, die als Zusatzzeitung der Zeitung “ANARKIVIU” gilt, als dessen V.i.S.d.P. C.C. identifiziert werden konnte, und die in der Wohnung vom M.S. gedruckt wird, ein Koredakteur der S.M.G, des A.B, des P.M. aus Rovereto, und der R.R.G, und dem Periodikum “GAS – Gruppo Anarchici Spaziali” , dessen V.i.S.d.P. der D.G.S. (wird gerade überprüft) ist, und dessen Verteilung vom M.G. gepflegt wird. Zur Publizistik dieser Szene muß angemerkt werden, daß es nicht den kleinsten Ansatz dafür gibt, mit den Institutionen einen Dialog zu führen. Im Gegenteil, es stellt sich eine Verbitterung des unbeugsamen Charakters dieser Ideologie heraus, die sich in einer gefährlichen Aktivität der Aufstachelung und der Apologie äußert, und somit zu Delikten führt, die das Ziel des Umsturzes der konstitutionellen Ordnung haben.

    In diesem Kontext befindet sich die fördernde Aktion des B.A, die dazu gedacht ist, innerhalb der augenscheinlichen und breiteren Szene, die geprüft wird, eine revolutionäre anarchistische ultra-extremistische aufständische Organisation zu gründen, die zwar von der Eigeninitiative der Einzelnen abgeschwächt wird, sich aber doch in eine unvermeidbare Position des Kontrastes zur klassischen anarchistischen Doktrin stellt. Es handelt sich also darum, auf einer versteckten und verteilten Ebene all die Subjekte einzugliedern, die – obwohl sie eine offensichtliche politische Aktivität innerhalb der antagonistischen Bewegung fortführen, dabei an Demonstrationen, Treffen und Debatten teilnehmen – sich zusammen strukturieren und organisieren, um kriminelle Aktivitäten zu begehen.

    Die Analogien zwischen den ideologischen Prinzipien der organisatorisch-programmatischen Linie, die einst “AZIONE RIVOLUZIONARIA” getragen hat, und den Formulierungen des B.A zu Folge des Referates gehalten bei einer öffentlichen Veranstaltung in Griechenland im Januar 1993 und das in der 72en Ausgabe der Zeitung “ANARCHISMUS” vom Mai 1993 abgedruckt wurde, zeigen sich als symptomatisch in der Theoretisierung der revolutionären anarchistischen aufständischen Organisation, die in “Affinitätsgruppen”, “Basiszellen” und “Koordinationen” strukturiert ist, die aus einer geringen Anzahl Genossen, die durch eine tiefgründige persönliche Bekanntschaft verbunden sind bestehen. Das Aktionsfeld dieser Strukturen ist der Massenkampf, und dieser muß, auch wenn der Kampf durch Tageskämpfe und nicht durch direkt und unmittelbar zerstörerische Aspekte charakterisiert ist, immer den eigentlichen Zweck vor Augen haben, den des “Angriffes” gegen den Feind, der in jeder einzelnen Struktur, Individuum und Organisation des Staates und des Kapitals erkannt wird.

    In all dem befindet sich eine einheitliche, intime Gefahr für die verfaßte und soziale Ordnung unseres Staates, die absolut nicht länger toleriert werden kann.

    Aus diesen Gründen wird es für Notwendig gehalten, den Ermittlungs- und Vollzugweg hervorzuheben, der im September 1994, zu Folge der Verhaftungen aufgrund schweren Raubes von fünf Mitgliedern der subversiven Szene unseres Interesses eingeschlagen, und der von einigen Fakten angeregt wurde (Informative […]), die im Laufe der darauffolgenden Ermittlungen der örtlichen antikriminellen Sektion geprüft wurden. Am Morgen des 19 Septembers 1994 wurde ein Überfall zum Schaden des Kreditinstitutes Cassa Rurale in Serravalle-Chizzola, Fraktion Serravalle di Ala (TN) begangen. Auf frischer Tat wurden B.A, T.C, S.C, W.J.H. und T.E. von der Armee aus Rovereto festgenommen. Alle Verhafteten waren bekannt, mit der anarchistischen Ideologie verbunden zu sein, und es sei insbesondere darauf hingewiesen, daß der B.A. in der Vergangenheit bereits in die Ermittlungen des P.G. (2) einbezogen war, in Verbindung mit den bewaffneten Banden AZIONE “RIVOLUZIONARIA” und “C.O.L.P.” und Mitbewohner der R.G. ist, die gefühlsmäßig an den bekannten G.R. gebunden ist, der sich als Flüchtiger in Frankreich befindet, da Mitglied der A.R.. Der T.C. wurde schon wegen einem Überfall zusammen mit dem F.H. und dem C.O. verurteilt, weiter wurde in einem von ihm gekauften Keller ein Fingerabdruck des G.G. aufgewiesen. Der S.C. wurde im Laufe eines Prozesses gegen den B.A.M. und dem S.P. identifiziert. Letztendlich muß bemerkt werden, daß die W.J.H. die Ehefrau des o.g. B.A.M. ist. Am 30.09.1994 sprach das Gericht von Rovereto im Schnellverfahren das Urteil zu Jahren 6 Haft für den T.C. und zu 5 Jahren Haft für den B.A, S.C, W.J.H. aus. Die T.E. wurde freigesprochen und aus der Haft entlassen.

    Diese Sektion der Antikriminalität begann aufgrund der Verwicklung des T.C. die Observation einiger Personen, die mit ihm in Kontakt waren. Die Observierung ermöglichte es, eine Gruppe von Personen auszumachen, die mit der Ex-Frau des T.C, L.F.C, verbunden waren, und die später als G.A, S.E. – auf dessen Namen der Verlag “Edizioni ANARCHISMO” läuft, der NAMSETCHI Mojdeh – die mit dem T.C. gefühlsmäßig verbunden war und bei ihm wohnte, A.T. und G.S. identifiziert wurden.

    Insbesondere, am Tag des 10.10.1994 kontrollierte eine Funkstreife der örtlichen Wache in Largo degli Osci den G.S, den A.T. und den G.A. Bei der Kontrolle eines Rucksacks, der offensichtlich Eigentum des G.S. war, wurde explosives Material gefunden, die Kopie eines Zettels mit der Anleitung zur Herstellung eines explosiven Gegenstandes mit chemischer Zündung, ideologisches Material anarchistischen Ursprungs und ein Adreßbuch, auf dessen letzter Seite sich ein, mit Kugelschreiber, aufgezeichnet Plan der Kaserne “Guido Reni” befand, in der sich eine Sektion der römischen Staatspolizei befindet. Wenn die Erkenntnisse, die sich aus den Ermittlungen ergeben haben in Betracht gezogen werden, dazu die Feststellung der Beziehungen zwischen dem G.S. und den anderen Personen die geprüft werden, wenn die Präsenz von Solidaritätsflugblättern für die verantwortlichen Anarchisten des Überfalls in Serravalle Chizzola (TN) zwischen ideologischem Material zur Kenntnis genommen wird, und nicht zuletzt, daß der kurze Zeitabschnitt der vergangen war seit dem Prozeß im Gericht von Rovereto (TN), dann kann vermutet werden, daß eine Vorbereitung eines Bombenanschlages gegen die Staatspolizei im Gange war.

    Ausgehend von o.g., entschloß sich die lokale Antikriminelle Sektion dazu, ihre Kontrollaktivitäten gegenüber den bis zu diesen Moment identifizierten Subjekten zu verschärfen. Von Anfang an wurde die Aufmerksamkeit auf die NAMSETCHI Mojdeh, geboren in Teheran am 9.09.1974, gerichtet, die gefühlsmäßig mit dem T.C. verbunden war und von der Bahnpolizei aus Rom zusammen mit dem T.C. am 16.01.1994 bei der Procura in Orvieto wegen Verletzung der Artikel 347 und 465 angezeigt worden war, wegen Manipulation des Ausstellungs- und Verfalldatums eines Bahntickets.

    Im Gegensatz zu den anderen bereits erwähnten Personen, scheint die NAMSETCHI nicht mit dem Anarchismus in Verbindung zu stehen. Sie hat also überhaupt kein ideologisches Band, das sie an die anderen Verdächtigen bindet. Außerdem konnte im Zuge der hier besprochenen Ermittlungen festgestellt werden, daß ihre finanzielle Lage nach der Verhaftung des T.C. mehr als schlecht geworden ist, und daß die NAMSETCHI begonnen hat die Gäste eines Nachtclubs in Cerenova (Civitavecchia) zwischen 22.00 Uhr Abends und 4.00 Uhr Morgens zu unterhalten. Nach Auswertung dieser Fakten hat die Sektion der A.C. (3) beschlossen, mit der NAMSETCHI in Kontakt zu treten, angesichts einer möglichen Zusammenarbeit ihrerseits mit den Behörden. Diese Aufgabe wurde von der operativen Einheit in Civitavecchia ausgeführt und hatte sofortigen Erfolg. Wie vorgesehen, hat die NAMSETCHI kundgetan nichts für die anarchistische Ideologie übrig zu haben und zugegeben, eine schwierige Zeit durchzumachen, und sich bereit erklärt den Ermittlungen der A.C. (3) jede Art von Beisteuerung zu liefern. An dieser Stelle eröffnet sich die Möglichkeit, alle Ermittlungen der letzten zehn-fünfzehn Jahre bezüglich den aufständischen Anarchisten zusammenzufassen; Ermittlungen die bisher zu keinem befriedigenden Ergebnis im strafrechtlichen Sinne geführt haben. Es wird für gebührend gehalten hervorzuheben, daß die gefühlsmäßige Bindung zwischen dem T.C. und der NAMSETCHI und die Verantwortung eben des T.C. im Banküberfall in Rovereto gemeinsam mit W.J.H. Ehefrau des B.A.M, es ermöglichen, ein nützliches Ermittlungsbild zu erstellen. Insbesondere sei darauf hingewiesen, daß es möglich ist auf die NAMSETCHI Druck auszuüben, da sie als eine verletzliche und psychisch gefügige Person erkannt wurde, damit die oben genannte eine Aussage über Straftaten macht, die von dem T.C. und anderen Anarchisten, unter diesen der B.A.M. begangen wurden. Wenn die Zeugenaussage nicht genügend Beweischarakter haben sollte, kann eine Mitschuld – nach der in anderen Vorgängen bereits eingesetzten Methode von verschiedenen A.G – hypothetisiert werden, wobei sicherzustellen ist, daß die NAMSETCHI wie gewöhnlich dem Schutzprogramm für Justizkollaborateure unterzogen wird. Es sei geraten, kriminelle Aktivitäten wie Überfälle in der Gegend von Trient mit einzubeziehen, wo der T.C, die W.J.H, der B.A. und der S.C. schon wegen dem gleichen Delikt verurteilt wurden, ein Element, daß eine wichtige vorhergehende Bedeutung im strafrechtlichem Bereich hat.

    Eine kommende Anerkennung der Legitimation der NAMSETCHI durch das urteilende Gericht könnte es ermöglichen, das Delikt der bewaffneten Bande, oder auch nur der subversiven Vereinigung, für alle Anarchisten anzunehmen, die schon als Teilnehmer der kriminellen Vereinigung identifiziert wurden und mit der aufständischen Ideologie des B.A. verbunden sind. Als belastende Elemente gelten die Aussagen der NAMSETCHI.

    Im Lichte dessen, was berichtet wurde, hält man es für angemessen einige Aspekte primärer Wichtigkeit zu bestimmen. Eine Vereinigung konstituiert sich, wenn sich mehrere Subjekte zusammenschließen um zur Erfüllung eines gemeinsamen Zweckes beizutragen, der durch die Begehung verschiedener Delikte realisiert wird; wenn diese sowohl im politischen Sinne für nützlich gehalten werden, wie die Anschläge, als auch im materiellen, für das Überleben der Gruppe, wie die Überfälle und Menschenraub. Im Falle der geprüft wird, ist der gemeinsame Zweck der Mitglieder jener, den Staat und das Kapital anzugreifen, so wie es von dem B.A.M. und anderen Mitgliedern der aufständischen Szene geäußert und vertreten wird. Die Wahl und die Bestimmung der Ziele die zu treffen sind, um den eigentlichen Zweck zu erreichen, stellt eine der vielfältigen Aktivitäten der Planung dar, die sich, in diesem Fall, in einer offensichtlichen geistigen Mittäterschaft der einzelnen Anschläge aufteilt. Unabhängig von der einzelnen, materiellen, individuellen Verantwortung finden sich in diesem geistigen Zusammenhang sowohl eine Mehrheit der Täter wieder, vereinigt im Willen die Straftat gemeinschaftlich zu begehen, als auch die Ausführung des sachlichen Elements des Deliktes durch jeden einzelnen Mittäter, sowie letztendlich den zufälligen Beitrag der Prüfung des Faktes der zustande kommen kann, wie im Falle der Anschläge auf Strommasten; dies auch in Form der Bestimmung der Ziele und der Anstachelung, was beides in der subversiven Strategie vorkommt, die der B.A.M. vorschlägt.

    Es ist klar, daß eine Organisation mit politischen Zielen, wenn sie einmal die demokratische Methode verworfen und sich für den bewaffneten Kampf entschieden hat, dann auch eine Serie von Straftaten begehen muß, die für das Überleben und die Operativität einer bewaffnete und geheime Organisation nötig sind. Diese sind die fundamentalen Voraussetzungen, die schon vom B.A.M. in seiner Analyse “Die Arbeit des Revolutionärs”, veröffentlicht im Januar 1988 in der Nr. 59 von “Anarchismo” zusammengefaßt wurden, worin er jenes revolutionäre Projekt als sinnlos definiert, das nicht die “notwendigen Mittel” hat, um sich selbst bedeutungsvoll zu machen.

    Letztendlich, da die Aktivitäten der Beweissicherung verschiedener Organe des P.G.(2), die im Laufe dieser Jahre angestrengt wurden, keine ausreichenden objektiven Elemente für die genaue Bestimmung der Verantwortlichen für die Anschläge anarchistischer Herkunft liefern, wird mutmaßlich angenommen daß diese von Subjekten begangen wurden, die der zu prüfenden Szene angehören, und das zumindest eine geistige Mittäterschaft allen anderen Angehörigen dieser Szene besteht. Wie bereits erwähnt wurde, soweit die öffentliche Demonstration der aufständischen Ideologie an sich nichts illegales darstellt, so ist es aber möglich sie als eine Ideologie mit außergewöhnlich kriminellem Gehalt zu betrachten, soweit, daß ein gerichtliches Vorgehen gegenüber all ihrer Sympathisanten gerechtfertigt ist.

    Im Lichte des oben erwähnten, wird die Durchführung einer präventiven Ermittlungsarbeit von primärer Wichtigkeit gehalten, die sich auf das ganze nationale Territorium zu beziehen hat mit dem Ziel der Bestimmung der aktuellen Kontakte und Beziehungen unter den mutmaßlichen Mitgliedern der organisatorischen Struktur unseres Interesses, und der Sicherung von Elementen die nützlich sind, um das Beweißbild gegenüber den Angeschlossenen zu vervollständigen. Alle schon identifizierten Subjekte, die auf verschiedeneren Ebenen mit der subversiven Szene verbunden sind, können somit in dieser Ermittlungsaktivität zusammengefaßt werden. Die Ergebnisse einer solchen Ermittlungsaktivität müssen sich dann mit den verschiedenen juristischen Angelegenheiten decken und verstricken, Angelegenheiten die je nach Fall verschiedenen Tätern zugeordnet wurden, die reell aber aus der selben ideologischen Realität ihren substantiellen Ursprung haben. Außerdem können auch eventuelle Verantwortungen für gravierende Straftaten einen zusätzlichen Beweis für das Ziel der geprüften aufständischen anarchistischen Organisation und die Zuteilung der persönlichen Verantwortung für Straftaten darstellen, was Sache der fortlaufenden Ermittlungen ist.

    Es wird außerdem als dringend und notwendig gehalten, die Observation- und Kontrollaktivitäten in den Sozialen Zentren und in den bekannten subversiven Treffpunkten zu verschärfen, mit dem Ziel das Voranschreiten des untersuchten subversiven Projektes zu verhindern. Dabei sollten auch, dort wo es für notwendig gehalten wird, unterschiedliche Mahnungen gegen alle Personen ausgesprochen werden, die sich in den oben genannten Orten treffen. In Anbetracht der bisherigen Ermittlungsergebnisse und des ungestraften Fortfahrens verschiedener Aktivitäten, wie z.B. der Proselytenmacherei- die durch weiter oben erwähnte Personen fortgeführt wird, um neue Sympathisanten zu gewinnen, wurde festgestellt, daß alles mögliche unternommen werden muß, um die anarchistische Subversion daran zu hindern ihr zweideutiges aufständisches Projekt voranzubringen. Das ist die Aufgabe die wir in der nächsten Zeit zu erledigen haben, in Zusammenarbeit mit der A.G. (1) die dafür Kompetent sein wird.

    Anlage: Grafik der mutmaßlichen Zusammenhänge unter den Vereinigten und deren Aktivitäten.

    Feststellungen und Vermerke des Cap. V. Pagliaccia, M.C. A. Costantini, M.C. G. F. Finotti, M.O.F. Brizze e Brigg, A. Miserendino, M. Sorrenti und E. Guida Il Ten. Colonnello Comandante della Sezione (Rosario Marimpietri) Im Original mit Stempel und Unterschrift versehen.

    Anmerkungen:

    1. AG= Autorita’ Giudiziaria (Justizbehörde)

    2. PG= Polizia Giudiziaria (Justizpolizei)

    3. AC= Anti Crimine (Antikriminelle Sektion)


    BÜHNEN UND SÜMPFE

    (Anmerkungen zu einem revolutionären Dokument)

    Das Vorangehende ist ein revolutionäres Dokument. Auch in Anbetracht der bescheidenen kulturellen Mittel, über die die Verfasser verfügen, gehört dieses Dokument doch zur Reihe der großen politischen Werke über die wirkliche Natur der Macht. Revolutionär ist es, natürlich, in einem besonderen Sinne.

    Im Laufe der Zeit ist es vorgekommen, daß ihre persönliche Intelligenz, vereint mit den besonderen historischen Gegebenheiten, die Mächtigen oder die Verteidiger der Mächtigen dazu verleitet hat, zuviel zu reden. In der Kunst zu Regieren wird dann zuviel geredet, wenn die Lügen einer Herrschaftsstrategie auf ehrliche Art und Weise beschrieben werden, wenn die Ideologie nicht auf ideologische Weise erklärt wird. Der Tyrann Crizia redete zuviel, als er sagte, daß es die Götter nicht gibt und daß die Religion ein instrumentum regni (Lat. – Herrschaftsinstrument, A.d.Ü.) ist. Als Staatsmann benötigte er die Religion als politische Technik (Realität) und den religiösen Diskurs über die Religion (Lüge). Indem er sagte, die Herrschenden würden einen Gott benötigen, vertrat der Herrscher Crizia die Interessen der eigenen DienerInnen. In diesem Sinne waren seine Thesen über die Religion revolutionär. Aber nicht nur in diesem Sinne. Die moralische Rechtfertigung der Religion ist nicht nur eine Waffe gegen die Untertanen, sondern ebenfalls eine – sozusagen existenzielle – Notwendigkeit für die Mächtigen selbst. Eine klare Sichtweise der Welt ist, wenn mensch andere Menschen für den eigenen Profit ausbeutet und beherrscht, ein nicht leicht zu ertragendes Gewicht. Daher haben es die Herrschenden nötig ein System der heiligen Gründe zu schaffen, um vor sich selbst das zu rechtfertigen, was sie tun. Die Religion hat dieses Bedürfnis auch immer befriedigt. Z.B. ihre Verteidigung der Arbeit als Erpressungsmittel gegen die Menschen ist sowohl gegen die Ausbeuter als auch gegen die Ausgebeuteten gerichtet. Die Privilegierten erhalten ihre eigenen moralischen Werte genauso aus einer gefestigten Tradition wie die Ausgeschlossenen. Die Ideologie versucht dann das in einer einzigen Moral zu vereinen, was in Wirklichkeit gegensätzlich ist.

    Eine ausschließlich aus Crizia’s bestehende Machtinstitution ist undenkbar. Ebenso undenkbar ist aber auch eine Herrschaft, die ausschließlich von vielen Sokrates (bereitwillig, die ethische Verteidigung des Gesetzes bis zur Opferung und dem Schierlingsbecher zu treiben) ausgeübt wird. Die Mächtigen müssen die Wahrheit von ihren eigenen Lügen unterscheiden können, damit sie erstere verbergen können. Wenn sie beginnen, an die Ideologie selbst zu glauben, die sie für die Unterdrückten geschaffen haben, ist keine Herrschaftsstrategie mehr möglich. Wenn mensch beginnt zu glauben, daß die Gesetze dem Wohlbefinden der Menschheit dienen, wird mensch es als Staats- und Geschäftsmann nicht weit bringen. Wenn es zuviel der Unordnung wird, kommt es oft vor daß – um zu klären, was Reell und was die Ideologie ist, oder auch nur aus persönlichem Interesse – ein Mensch zuviel redet. Gorgia z.B. redete zuviel als er sagte, daß die Rethorik “eine Lüge, die zum dritten Mal ausgesprochen, zur Wahrheit wird”, die Basis der Politik ist. Titus Livius redete zuviel als er sagte – um Jahrhunderte im Voraus das Spielchen der parlamentarischen Opposition erklärend – daß die Institution des Volkstribuns dazu dienen sollte, den Kriegerischen Anstrengungen mit der Illusion der Volksbeteiligung entgegen zu wirken. Machiavelli redete zuviel, als er sagte – und dabei jeglichen sokratischen Geist ablegte – daß um zu regieren “die Menschen sich entweder liebkosen oder auslöschen müßten”. Hobbes redete zuviel als er sagte, daß die Gesetzte, ohne Schwerter, nichts anderes sind als leere Nahmen; daß die Gehorsamkeit der Untergebenen sowohl durch die Garantie der Sicherheit als auch durch Angst erreicht wird. Bacone redete zuviel, als er vorschlug die Straßen mit entsprechend getarnten Regierungsspionen zu füllen, um die BürgerInnen zu kontrollieren. Baltasar Gracian redete zuviel, als er bei der Einweihung der großen Jesuitenschule der Tyrannenzüchter die Herrschenden zur Kunst der Vorsicht und Simulation riet. Zuviel geredet haben auch Mazzarino und Clausewitz, Tocquewille (auf seine Art) und De Maistre. Das von Hegel war, für ein geschultes Ohr, ein langes zuviel reden. Spengler hat zuviel geredet, der der Bourgoisie jegliches Ideal des Fortschrittes und des scheinheiligen Pazifismus nehmen wollte. Genauso Giuseppe Rensi, der – in vollem Rausche des neo-idealistischen Universalismus – soweit ging zu sagen, die Macht müßte verteidigt werden, indem ihre absolute Willkür unterstützt wird. Inwieweit all diese Leute ihren Herren gedient haben, oder – indirekt – den Ausgebeuteten, hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt von dem Verbreitungsgrad ihrer Ideen.

    Neben dieser Minderheit hat sich auch die der Sokrates entwickelt (einige Namen: Platon, Aristoteles, Kant, Rousseau), immer – moralischen Gründen ergeben – am Werk um die wahre Natur der Macht zu verstecken. Nicht daß auch in diesen Gründen keine erschreckend repressiven Ideen zu finden sind (im Gegenteil, die tugendhafte Verteidigung der Macht erreicht des öfteren für jeglichen Machavellismus unbesteigbare Gipfel). Aber ihre Sorge ist es, hinter ethischen Werten die wirkliche Technologie der Macht zu verbergen. Unglücklicherweise hat die linke Kultur, die sich ja mit Werten auskennt, durch ihre Exkomunicationen die ganze Linie der Gorgia abgestempelt (mit Ausnahmen dort wo sie mit ihren verfälschten Interpretationen eingreifen konnte – wie das mit Machiavelli geschah, der im Namen der “Zwiespältigkeit” des Prinzen ein ironischer Autor sein würde!). Die guten Seelen entsetzen sich tatsächlich weniger über die Unterdrückung als über das Wort, das diese beim Namen nennt. Beispiele dafür sind in der Geschichte zu genüge zu finden. Mensch nehme die Verteidigung des sozialdemokratischen Opportunismus durch den Schurken Bernstein. In Wirklichkeit hat er jegliche revolutionäre Idee verlassen weil diese “antiwissenschaftlich” seien, hat die ausnahmslos parlamentarische Strategie als emanzipatorisches Mittel verteidigt und sich die progressive Eroberung der Macht durch eine totale Kontrolle der Gewerkschaften gewünscht. Bernstein hat nichts anderes getan als die reale sozialdemokratische Praxis – die blanke Kooperation der Parteispitze mit der Bourgoisie – als Konzept vorzuschlagen. Aber Lenin und Rosa Luxembourg griffen nicht die Realität der Sozialdemokratie an, sondern den “anti-Marxistischen Revisionismus” Bernsteins, der aber nichts anderes war als der Ausdruck dieser Realität. Sie bevorzugten es, daß die revolutionäre Phrasendrescherei weiterhin den konkreten und geschäftemachenden Reformismus der Partei deckte. Die Diskussion zu der Zeit erklärte schon im Voraus die bolschewistische Lüge, die extremistische Fassung des sozialdemokratischen Reformismus. Die revolutionäre Bewegung verstand jedoch weiterhin nicht, daß Bernstein eben gerade deswegen hätte angegriffen werden müssen, weil er recht hatte – das Ergebnis war der Nazismus.

    Gracian und Spengler sollten studiert werden, weil sie den Prinzen klar verteidigen, von dem sie einen klaren Blick und einen festen Griff verlangten. Die frommen Seelen haben dagegen eine ganz andere Methode dem Volke zu dienen: Falsche Informationen verbreiten. Sokrates begriff nicht daß Gorgia und nicht er es war, der auf der Bürgerversammlung die Wahrheit über die Macht sagte. Das Pech der Sokrates ist es, daß sie dabei enden an die Moral des Knüppels zu glauben. Die Linke an der Macht ist nicht weniger schwachsinnig. Der Stalinismus ist das beste Beispiel für eine Ideologie die zum Kurzschluß kommt.

    Die Fähigkeit zwischen Realität und Ideologie zu unterscheiden, ist durch Kultur gegeben. Um diese Funktion zu erfüllen setzt sich die Kultur aber der Gefahr aus, von den Feinden, also den Ausgebeuteten, genutzt zu werden. Sicherlich kümmert sich die Trennung zwischen Hand- und Kopfarbeit darum, das Wissen auf sozial angebrachte Art und Weise aufzuteilen, sprich hierarchisch. Aber die ökonomischen sowie sozialen Veränderungen und die darauffolgende Demokratisierung der Machtstrukturen haben bewirkt, daß die kulturellen Mittel der Ausgebeuteten nicht endlos reduziert werden können, ohne daß dadurch auch die Kultur in ihrer Gesamtheit zu reduzieren. Das spezialisierte technologische Wissen, auf dem die neue Klassentrennung beruht reicht nicht aus, um eine Kultur und folglich – wie gesagt – eine Herrschaftsstrategie zu bilden. Z.B. die geschichtliche Ignoranz im Gebrauch von Repressionsmitteln ist fatal: auch die Opferung, die Kontrolle und die Wiedereingliederung benötigen einen Zusammenhang. Aber kann sich eine Gesellschaft, die im Kamikazeflug ins Nichts stürzt, um die Vergangenheit kümmern?

    Soviel sei gesagt, um darzulegen, daß die Herrschaft niemals so mächtig und gleichzeitig so dumm war. Da sie nicht auf strategische Lügen (Notlügen) vorbereitet sind und gleichzeitig nicht bei der offenkundigen Begehung von Dummheiten erwischt werden wollen, erzählen die Herrschenden immer öfter irgendwelchen Blödsinn. Glück für sie, daß sie immer noch auf die Gehorsamkeit eines Volkes von Stoikern zählen können.

    Dieses Dokument der ROS ist ein theoretisches revolutionäres Dokument. Sicher, die Verfasser sind nicht besonders begabt. Welcher Mensch weiß schon, was z.B. “geistige Mittäterschaft” an einem Attentat (S.14) bedeutet. Das, woran es aber keinesfalls mangelt, ist ein bullenhafter Realismus. Personen, die in “Pentiti” verwandelt werden sollen – so sagen sie u.A. – müssen psychisch gefügig sein (S.13), genauso wie Metall das mensch nach belieben bearbeiten kann – und vor allem ohne Spuren zu hinterlassen. Na ja, für das was in ihren Möglichkeiten stand, haben die Herren Pagliaccia, Costantini, Finotti, Brizzi, Miserendino, Sorrenti und Guida (komisch, dieser hier heißt genauso wie einer der Polizisten, die Pinelli umgebracht haben) haben dem Fürsten ihren Dienst erwiesen – sie haben sich klar und deutlich ausgedrückt.

    Revolutionär, sagten wir. Als erstes, weil genau das bestätigt wird, was wir schon seit Monaten über das vom Richter Marini fabrizierte Ermittlungsverfahren sagen. Wenn mensch die vorangehenden Seiten ließt, wird mensch verstehen wer die wahren Theoretiker der “Bewaffneten Bande” sind, die von den ErmittlerInnen zu Lasten dutzender AnarchistInnen konstruiert wurde. Die Carabinieri erklären mit klaren Worten, daß jedes Mittel recht ist, um sich unbequemer Individuen zu entledigen und, um jegliche Verbreitung subversiver Ideen zu verhindern. Somit erkennt mensch, wie die Konstruktionen am Schreibtisch aufgebaut werden, wie die Realität nach Bedarf verfälscht wird, wie mensch Personen auswählt und dressiert die die Rolle der “Pentiti” spielen sollen, für den Fall das die konstruierten Beweise nicht reichen. Dinge, die einem den Magen umdrehen, würdig ebenso unterwürfiger wie würdeloser Funktionäre. Sicherlich, für AnarchistInnen ist das weder neu, noch unfaßbar. Die Justiz ist eines der Fundamente des Staates, der Geldgesellschaft und der Klassen. Die Gesetze dienen der Autorität und den Herrschenden um ihre Macht aufzuerlegen und zu verteidigen. Wenn diese unzureichend sind, dann umgehen sie sie einfach. Das Strafgesetzbuch kann – anders als eine Preisliste – nicht ständig aktualisiert werden. Das niemals definitiv bezähmbare Leben der Ausgebeuteten, kann nicht ein für alle mal in den gesetzlichen Verboten und Erlaubnissen eingesperrt werden. Die disziplinären Normen der Gesellschaft selbst überschreiten den Rahmen der Gesetze. Genauso wie es illegale ökonomische Aktivitäten gibt, die völlig normal und notwendig für den Markt sind (Drogenhandel, Hehlerei, Geldwäsche usw.), so macht der Staat aus tausend politischen Illegalitäten eine Norm. Auch die Repression verhält sich so. All dies wird die frommen Seelen erschrecken, die an das Schauspiel der Unbestechlichen RichterInnen glauben, die uns vor Mächtigen und BetrügerInnen verteidigen, aber sicherlich nicht jene, die sich aller Uniformen und Roben entledigen wollen. Trotz alledem hat es eine gewisse Wirkung zu sehen wie die Verfasser der informativen Note “es sich erlauben anzuraten”, um ihre Sprache zu gebrauchen, die übelsten Falschheiten zu benutzen. Nun die Ermittlung Marini in wenige Zeilen zusammengefaßt:

    “Wie vorgesehen, hat die NAMSETCHI kundgetan nichts für die anarchistische Ideologie übrig zu haben und zugegeben, eine schwierige Zeit durchzumachen, und sich bereit erklärt den Ermittlungen der A.C. jede Art von Beisteuerung zu liefern. An dieser Stelle eröffnet sich die Möglichkeit, alle Ermittlungen der letzten zehn-fünfzehn Jahre bezüglich den aufständischen Anarchisten zusammenzufassen, Ermittlungen die bisher zu keinem befriedigenden Ergebnis im strafrechtlichen Sinne geführt haben.[…] Insbesondere sei darauf hingewiesen, daß es möglich ist auf die NAMSETCHI Druck auszuüben, da sie als eine verletzliche und psychisch gefügige Person erkannt wurde[…] Wenn die Zeugenaussage nicht genügend Beweischarakter haben sollte, kann eine Mitschuld […] hypothetisiert werden […]. Es sei geraten, kriminelle Aktivitäten wie Überfälle in der Gegend von Trient mit einzubeziehen[…]. Eine kommende Anerkennung der Legitimität der NAMSETCHI durch das urteilende Gericht könnte es ermöglichen, das Delikt der bewaffneten Bande oder auch nur der subversiven Vereinigung für alle Anarchisten zu Hypotetisieren,[…]. Als belastende Elemente gelten die Aussagen der NAMSETCHI. (S.13)”

    Die in diesen Passagen enthaltenen Bestätigungen all dessen, was wir in den Zeitungen gesagt haben, in den Flugblättern, den Dossiers, auf Konferenzen und auf Kundgebungen, sind derart unbestreitbar; die Lügen der Ermittlung sind derartig wahr – das mensch glatt an der Authentizität des Textes zweifeln könnte. Aber er ist authentisch, was auch die wiederholten Versuche der Carabinieri zeigen, das Dokument verschwinden zu lassen (besonders hervorzuheben ist die Tatsache, daß ebendiese ROS mit den Ermittlungen beauftragt wurden, die Authentizität zu ermitteln!). Die naiven Seelen werden, wieder einmal, mehr bestürzt sein über den Skandal der “informativen Note” als über die reelle Natur der Macht, die dieses Dokument entlarvt. Die Sokrates sehen alles, außer das Offensichtliche.

    Die Carabinieri reden zuviel, daher erweisen sie den AnarchistInnen einen Dienst. In diesem Fall reden sie offensichtlich deswegen zuviel, weil wir niemals ihre “informative Note” hätten lesen dürfen. Aber das Glück (in Form irgendeiner Rivalität oder eines Hofzankes) ist den Rebellen wieder einmal hold gewesen. Da es sich hier um Carabinieri handelt, schaffen es die ROS sogar in ihren vertraulichen Informationen zu lügen. Z.B. wenn sie schreiben, daß die anarchistischen Publikationen “zur internen Verbreitung” (S. 8) sind, obwohl mensch weiß, daß diese wo nur möglich verbreitet werden. Aber meistens handelt es sich um Dummheit und Stumpfsinnigkeit. In seiner Gesamtheit ist das Dokument ausreichend klar und absolut der Wahrheit entsprechend. Also ist der revolutionäre Wert der Wörter der Bullen sehr besonders.

    Aber nicht nur, weil sie zeigen das Marini lügt. Ihr Interesse besteht hauptsächlich im dem Fakt, daß sie im Negativen das offenbaren, vor dem sich die Macht fürchtet. Was ist es, daß den ROS zufolge “absolut nicht mehr weiterhin toleriert werden kann”? Die öffentliche Verbreitung aufständischer Ideen, wogegen das demokratische Strafgesetzbuch keine passenden Repressionsmaßnahmen liefert; hunderte Aktionen des Angriffes, obendrein noch ohne BekennerInnenschrteiben, die in den letzten zehn Jahren gegen die Strukturen der Herrschaft ausgeführt wurden; ein Zusammenhang nicht direkt kriminalisierbarer Verbindungen und sozialer Kämpfe; die Solidarität unter AnarchistInnen.

    Das von den Carabinieri umrissene Bild klärt den Diskurs über Aufstand, Kürzel (Organisationskürzel – A.d.Ü.) und spezifische anarchistische Organisation besser, als es jemals die Diskussion unter GenossInnen gemacht hat. Die Verfasser des Dokumentes erklären klar und deutlich, daß sie eine bewaffnete Organisation benötigen der sie all jene Revolteakte zuschreiben können, die sie nicht unterdrücken können, weil sie “in der Anonymität versumpfen” (S.6). Die Angelegenheit geht über den strafrechtlichen Bereich hinaus und verdeutlicht die Fähigkeit, des Staates selbst, ein revolutionäres Projekt zu verstehen. Das, was die Herrschenden fürchten, ist eine diffuse Revolte, die nicht auf eine politische oder militärische Ebene zurückgeführt werden kann. Die Existenz von Organisationsstrukturen, die nicht an die zeitweiligen Gegebenheiten des Kampfes gebunden sind, dabei Aktionen und Angriffe mit dem eigenen Kürzel unterschreiben, bieten mehr Elemente für die “Decodierung” und Trennung der AnarchistInnen von den reellen, subversiven Praktiken der Ausgebeuteten.

    Der Revolutionär versucht manchmal, die Distanz die ihn von den sozialen Konflikten trennt, durch der Magie der Wörter zu überwinden. Wenn er ein Buch schreibt, wird er sagen das seine Thesen bereits in den Köpfen aller Ausgebeuteten sind; wenn er zum Angriff auf eine staatliche und kapitalistische Struktur übergeht, wird er sagen, daß an der “generellen Entwicklung der aufständischen subversiven Selbstorganisation die die Proletarier sich in der Revolte geben” teilnimmt. Aber wo ist diese Entwicklung? Wird er, unser Revolutionär, es tatsächlich bemerken wenn sich etwas bewegt?

    Wenn es nicht scheint, daß die soziale Revolte hinter der nächsten Ecke lauert (aber wohlmöglich nur ein Stückchen weiter, wie es neuere Fakten zeigen), sollte mensch dann abwarten, oder sich darauf beschränken die Ideen – unklar ist nur wie – zu verbreiten? Wer gerade schreibt, denkt: Nein. Der Angriff ist immer eine positive Sache und stellt in sich selbst einen theoretischen und methodischen Beitrag dar. Wenn mensch alleine oder mit Affinitäts-genossInnen handelt, hat mensch es weder nötig sich als die letzten Mohikaner der Revolte zu betrachten, noch die Isolation mit der Illusion zu verstecken, sich bereits in einer diffusen aufständischen Praxis zu befinden. Um zu agieren, braucht mensch weder zu verlangen eine Avantgarde zu sein, noch die Grenzen der sozialen Kämpfe real zu überschreiten. Es reicht, sich als AusgebeuteteR neben Ausgebeuteten zu betrachten; Ausgebeutete, die Schluß machen wollen mit der Herrschaft und der Ausbeutung. Die Revolte benötigt keine anderen Rechtfertigungen. So wird der Klassendiskurs in seinen Grenzen und Perspektiven eine Einheit mit den eigenen subversiven Projekten. Nicht mehr und nicht weniger. Natürlich wenn – wohl verstanden – mensch nicht glaubt das die AnarchistInnen den Staat und das Kapital alleine zerstören können.

    Wer weiß warum, wenn sich eine Organisation zu zerstörerischen Aktionen bekennt – die anderen Aktionen ähneln, die niemals aus dem “Sumpf der Anonymität” oder aus einem Organisationsprogramm entstiegenen sind – diese Angriffe sofort – wie aus Zauberei – zu Qualitätssprüngen im “bewaffneten Kampf”, zum bereits stattgefundenen Zusammentreffen mit den “proletarischen Kämpfen” erklärt werden. Warum? Die Macht der Namenskürzel?

    An einem bestimmten Punkt in der informativen Note (S. 9/10) wird von einer “revolutionären anarchistischen ultra-extremistischen aufständischen Organisation” gesprochen, “die zwar von der Eigeninitiative der Einzelnen abgeschwächt wird, sich aber doch in eine unvermeidbare Position des Kontrastes zur klassischen anarchistischen Doktrin stellt”. Sicher, für die, die glauben, daß alle Individuen sich zwangsläufig wie die Carabinieri organisieren müssen, für die kann die freie Entscheidung nicht den einzelnen überlassen werden, mit dem unvermeidbaren Risiko jede organisatorische Effizienz “abzuschwächen”. Aber für die AnarchistInnen, die nicht treu bis in alle Ewigkeit sind, ist die freie Entscheidung die Basis für jede Beziehung. Die Dummheit der Autorität ist in diesem Fall offenbarend. Die demokratischen Herrschenden haben begriffen – sogar durch die Funktionäre der Armee, daß die Repression alles benutzen kann, die anarchistischen Ideen. Die ROS bemühen sogar die “klassische anarchistische Doktrin”, um jede aufständische Hypothese zu de-qualifizieren. Welche für den Aufstand sind, müssen zwangsläufig für die autoritäre Organisation sein, für “zumindest faktische Hierarchien” (S.1). Ein weiteres Mal ist das Problem der Unterdrücker nicht nur das, sich aus juristischer Bequemlichkeit eine schöne “bewaffnete Bande” auszudenken (Jahre über Jahre ohne konkrete Anklagen – die Macht der Gemeinschaftsdelikte), sondern auch daß theoretische und strategische Problem, die Aufständischen auf ein Terrain zu bringen das der Staat kennt und auf dem er schon von vornherein gesiegt hat. Die Praxis der Subversiven und die Revolten der erzürnten Ausgebeuteten, das ist es, was die Herrschenden erkennen wollen. So wie Dante und die mittelalterlichen Theologen den Forst fürchteten (Ort der Verirrung, Abbild der Leidenschaft und der seltsamen Übereinstimmungen, ein Wirrwarr in dem sich der Verstand nur mühevoll bewegt), so fürchtet der Staat den Sumpf: mensch weiß nie, was daraus entspringen kann.Der Staat will die aufständischen Möglichkeiten kennen, bevor sie sich verwirklichen. Er braucht eine aufständische Organisation, die als quantitativer und formeller Bezugspunkt dient. Wenn dieser fehlt, sind die diffusen Kämpfe (Besetzungen, skandalöse Initiativen, Diskussionsveranstaltungen, Solidaritätskundgebungen etc.) ein “Gemengsel” (S.8), ein unendlicher Sumpf. Die Ideen werden zu Aktionen und andersrum, in einem kontinuierlichen und unerschöpflichen Austausch. Wie soll es dann möglich sein, alle zu verhaften?

    Es wurde – gerade in letzter Zeit – nicht wenig Verwirrung um organisatorische Konzepte gestiftet. Ohne das Problem in seiner Gesamtheit angehen zu wollen, ist es dennoch wichtig zwischen der Organisation als Tat und der Organisation als spezifische Struktur zu unterscheiden, und außerdem zwischen “Organisation des Aufstandes” und “Aufständische Organisation”.

    Wenn mensch die “bewaffnete Organisation” kritisiert, obwohl mensch die Notwendigkeit des Aufstandes unterstützt, so kritisiert mensch nicht die bewaffnete Tat im Laufe des Zusammenstoßen bei einem Aufstand, und auch nicht den Gebrauch von Waffen in nicht aufständischen Zeiten. Das was mensch kritisiert ist die Existenz einer spezifischen Struktur die, abseits der zeitweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse eines Kampfes, sich selbst als Struktur versteht und als solche agiert.

    Mensch wird uns antworten, daß die Organisation eine permanente Notwendigkeit der subversiven Praxis ist. Stimmt genau. Aber warum eine Tat mit einem Namenskürzel beladen, sie also zur Formalität machen? Warum eine Möglichkeit der Diskussion und der Kontaktknüpfung – so wie es eine informelle Organisation des Aufstandes sein kann – in eine beschlußfassende Struktur verwandeln?

    Unter “Organisation des Aufstandes” kann mensch sowohl die praktische Lösung der durch den Aufstand gestellten Probleme verstehen (bewaffneter Zusammenstoß, Lebensmittelversorgung, Kommunikation etc.) als auch die Organisationsstrukturen der Revolutionäre und der Ausgebeuteten, die im Laufe der Kämpfe entstehen, “je nach Situation” (S.3). Aber in beiden Fällen handelt es sich um etwas, das mit dem tatsächlichen Versuch des Aufstandes zusammenhängt. Und außerhalb davon, wofür brauchen wir da eine spezifische bewaffnete Organisation? Viel besser ist, das sagen uns selbst die Carabinieri, der Sumpf der diffusen Revolte.

    Diese “informative Note” ist ein wertvoller Text, der so weit wie möglich verbreitet werden muß. RichterInnen und Carabinieri werden darin die skandalöse Entlarvung ihrer eigenen terroristischen Praktiken erkennen – und werden folglich versuchen, dessen Lektüre zu verbieten. Frauen und Männer mit Herz und Mut werden darin genügend Dinge entdecken, um gemeinsam mit uns die Befreiung aller AnarchistInnen zu verlangen, die der Lügner Marini eingesperrt hat; außerdem werden sie darin – was viel wichtiger ist – die Möglichkeit finden, über die reale Natur der Gesetze, der Justiz und der Macht nachzudenken. Die GenossInnen werden hier nützliche Informationen finden, um Waffen und Wünsche zu schärfen und, um den Kampf weiter zu führen. Ohne “den kleinsten Ansatz, mit den Institutionen einen Dialog zu führen” (S.9).

    Anmerkung:

    Volkstribun – Regierungsposten im Römischen Reich, der von einem Plebejer – einem Leibeigenen besetzt wurde.