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  • Nederland koploper bulkinterceptie?

    In de WIV 2017 worden vergaande bevoegdheden aan de Nederlandse inlichtingen- en veiligheidsdiensten toegekend. In vergelijking met Britse en Duitse wetgeving levert dat een aantal overeenkomsten en verschillen op.

    De Duitse en Britse wetgeving bieden net als de WIV 2017 de inlichtingendiensten de bevoegdheid om communicatie in bulk van het internet te tappen. Bulk betekent dat de diensten grote hoeveelheden communicatie tegelijkertijd kunnen afluisteren zonder selectie, dus van ieder individu in een bepaalde stad of zelfs land.

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    Is de Kerstmarkt aanslag in Berlijn uitgelokt door de Duitse overheid? Over Anis Amri, VP-01, vervalsende agenten en een overheid die iets te verdoezelen heeft.

    Sinds enige tijd is er een discussie over de terrorisme berichtgeving in de media. Die berichtgeving zou te sensationeel zijn en daarom de daders een platform bieden. Aanslagen zouden van de voorpagina moeten worden verbannen. De media consument zou al dat negatieve nieuws niet aan kunnen. Het vreemde is dat de meeste aanslagen in de wereld de belangrijkste rubrieken niet eens halen. Als een aanslag in Westerse wereld plaatsvindt dan prijkt het op de voorpagina. Aanslagen en incidenten met veel slachtoffers in andere delen van de wereld bereiken die zelden. Nu kun je zeggen eigen nieuws eerst, maar als het merendeel van het slechte nieuws al de kolommen van de media niet haalt waarom dan ook de aanslagen op onze stoep verbannen. De media verworden dan helemaal tot Duckbodes met lifestyle en politiek entertainment.

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    V-Mann fuhr Amri mindestens einmal nach Berlin

    Van nieuwsblog.burojansen.nl

    Lkw-Attentäter Anis Amri war den Behörden als Islamist bekannt, mindestens einmal soll ihn ein V-Mann des Landeskriminalamtes nach Berlin gefahren haben. Dass Amri selbst V-Mann war, verneinen die Ermittler.

    Als gefährlicher Islamist war Anis Amri, der in Berlin zwölf Menschen tötete, den deutschen Sicherheitsbehörden wohl bekannt: Warum sie den für eine Abschiebung vorgemerkten Radikalen nicht aus dem Verkehr zogen, diese Frage stellt sich für Innen- und Justizminister in Bund und Ländern dringlicher denn je.

    Offenbar gab es engere Kontakte zwischen Amri und einem islamistischen V-Mann des Landeskriminalamtes (LKA) in Nordrhein-Westfalen. Wie der SPIEGEL berichtet, soll der V-Mann den späteren Attentäter mindestens einmal nach Berlin gefahren haben.

    Am Donnerstag berichteten Vertreter von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nach SPIEGEL-Informationen in einer Telefonkonferenz Mitgliedern des Innenausschusses von diesem neuen Detail im Fall Amri. Bekannt war bereits, dass Amri bei dem LKA-Informanten mit Anschlagsplänen geprahlt und sich nach Schnellfeuergewehren erkundigt hatte.

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung sah sich nun Aufgrund einer Anfrage der CDU-Landtagsfraktion genötigt zu erklären, dass Amri selbst kein Zuträger war. “Er war kein V-Mann”, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf am Samstag. Ein CDU-Fraktionssprecher bestätigte, dass die Frage danach “ein Punkt unseres Fragenkatalogs an das Innenministerium” sei.

    Kauder bringt Amri-Untersuchungsausschuss ins Gespräch

    Zuvor hatte unter anderem die “Bild”-Zeitung die Frage aufgeworfen, ob eine Zusammenarbeit mit dem LKA vielleicht die Erklärung dafür sein könnte, dass Amri von den Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig gestoppt wurde. Der 24 Jahre alte Tunesier war von mehreren Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft worden.

    Die Union kann sich offenbar vorstellen, die Pannen der Sicherheits- und Justizbehörden im Fall Amri in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages aufzuklären. Einen entsprechenden Vorschlag werde Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) seinem SPD-Kollegen Thomas Oppermann machen, hieß es am Rande der Klausur der CDU-Spitze im saarländischen Perl aus Unionskreisen.

    Für die nächsten Tage hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen Fehlerbericht im Umgang mit dem Fall Amri angekündigt. Er und de Maizière waren kurz nach dem Terrorangriff von Kanzlerin Angela Merkel aufgefordert worden, den Fall aufzuarbeiten und neue Schritte vorzuschlagen, wie man künftig besser mit Gefährdern umgehen kann.

    Dennoch war es ihm möglich, fünf Tage vor Weihnachten einen Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt zu steuern und zwölf Menschen zu töten. Nach einer mehrtägigen Flucht wurde Amri dann von Polizeikräften im norditalienischen Mailand erschossen.

    Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes war davon die Rede, Anis Amri sei von einem V-Mann des Verfassungsschutzes mindestens einmal nach Berlin gefahren worden. Es war jedoch ein V-Mann des Landeskriminalamtes. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

    Samstag, 14.01.2017 13:25 Uhr

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    © SPIEGEL ONLINE 2017

    Italiens Behörden verschwiegen schwere Panne im Fall Amri

    Van nieuwsblog.burojansen.nl

    Laut Informationen der Welt am Sonntag hätte Italien Anis Amri schon 2011 abschieben können. Die Behörden sollen damals eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde erhalten haben.

    Anis Amri, der Weihnachtsmarkt-Attentäter, hätte bereits im Sommer 2011 nach Tunesien abgeschoben werden können.

    Seit diesem Zeitpunkt waren italienische Behörden zweifelsfrei über seine wahre Identität informiert.

    Tunesische Stellen hatten die beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde Amris auf dem Dienstweg übermittelt.

    Warum das wichtig ist:
    Die zwölf Menschen, die beim Weihnachtsmarkt-Anschlag von Berlin getötet worden waren, könnten vermutlich noch leben, wenn die italienische Regierung konsequent gehandelt hätte.

    Die zwölf Menschen, die beim Weihnachtsmarkt-Anschlag von Berlin getötet worden waren, könnten vermutlich noch leben, wenn die italienische Regierung konsequent gehandelt hätte. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ hätte Anis Amri, der spätere Attentäter, bereits im Sommer 2011 nach Tunesien abgeschoben werden können.

    Seit diesem Zeitpunkt waren italienische Behörden zweifelsfrei über seine wahre Identität informiert. Tunesische Stellen hatten die beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde Amris auf dem Dienstweg übermittelt. Ausgestellt worden war das Dokument am 24. Juni 2011 und somit vier Jahre, bevor Anis Amri aus italienischer Abschiebehaft in die Freiheit und damit nach Deutschland entlassen wurde. Angeblich geschah dies – wie aus Rom wiederholt versichert wurde –, weil Tunesien Amris Staatsbürgerschaft bestritten habe.

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    Das tunesische Konsulat im sizilianischen Palermo hatte die Urkunde überstellt, als sich Amri als angeblich unbegleiteter minderjähriger Flüchtling auf der Insel aufhielt. Die italienische Regierung hatte deren Erhalt bisher verschwiegen. Informationen aus der Urkunde flossen jedoch ab Oktober 2011 nachweislich in offizielle italienische Dokumente wie Polizeiprotokolle und Gerichtsakten ein.

    Im Gefängnis von Sizilien wurde er zum religiösen Hardliner

    Der tunesische Konsul in Palermo, dessen Büro die Geburtsurkunde Amris übermittelt hatte, lehnte eine Stellungnahme ab. Wörtlich sagte Abderrahman Ben Mansour: „In diese Sache sind eine tunesische Behörde verwickelt und eine italienische, und ich fordere Sie auf, sich als Journalist aus diesem Fall absolut herauszuhalten.“

    Geheimdienst-Kontrolleure befassen sich mit Fall Amri
    Der Fall Anis Amri wirft immer mehr unglaubliche Fragen auf. Das Parlamentsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste soll diese aufklären, ein erstes Treffen fand in Berlin statt.

    Quelle: Die Welt/Erdmann Hummel
    Die Freilassung Amris aus italienischer Abschiebehaft im Juni 2015 könnte Teil einer Geheimoperation des italienischen Inlandsnachrichtendienstes AISI gewesen sein. Dies berichteten gleichlautend zwei mit der Untersuchung des Falls Amri unmittelbar befasste Quellen aus dem italienischen Sicherheitsapparat unabhängig voneinander der „Welt am Sonntag“. Die AISI-Aktion habe zum Ziel gehabt, Amri als Köder in der islamistischen Szene Italiens einzusetzen. Wegen einer Panne habe man Amri jedoch aus den Augen verloren.

    Der Inlandsgeheimdienst habe zuvor die islamistische Radikalisierung Amris während dessen Inhaftierung in verschiedenen Gefängnissen Siziliens aufmerksam verfolgt, er war unter anderem wegen Brandstiftung und Körperverletzung verurteilt worden. Im Gefängnis von Agrigento habe sich Amri ab Anfang 2014 unter dem Einfluss eines ebenfalls tunesischstämmigen Mitgefangenen in kürzester Zeit vom gewaltbereiten Kleinkriminellen zum religiösen Eiferer entwickelt.

    Die italienische Regierung ist nun in Erklärungsnot

    Nach Kenntnis der italienischen Quellen handelte es sich bei der fehlgeschlagenen Observation Amris nach dessen Haftentlassung um eine rein italienische Operation. Deutsche Dienste seien weder beteiligt noch informiert gewesen. Eine Anfrage im Büro des italienischen Ministerpräsidenten Paolo Gentiloni, dem AISI unterstellt ist, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

    Sollten sich diese Hinweise bestätigen, geriete die italienische Regierung nicht nur gegenüber der deutschen Öffentlichkeit, sondern auch gegenüber der eigenen Bevölkerung in Erklärungsnot. Unter den zwölf Todesopfern des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt war auch eine 31-jährige Italienerin. Sie wurde am vergangenen Montag in ihrer Heimat in Anwesenheit von Staatspräsident Sergio Mattarella und Innenminister Marco Minniti beigesetzt.

    Von Helmar Büchel | Stand: 22.01.2017 | Lesedauer: 3 Minuten

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    © WeltN24 GmbH

    Bericht der Behörden hat Lücken – Anis Amri: neue Fragen trotz Transparenz-Versprechen

    Van nieuwsblog.burojansen.nl

    Offenheit und lückenlose Aufklärung, das versprechen die zuständigen Sicherheitsbehörden, um den Fall Amri aufzuarbeiten. Nun haben sie einen ersten Bericht vorgelegt – aber der beantwortet die Fragen nur auf den ersten Blick.

    Das Versprechen ist groß und bislang einmalig: Öffentlich und lückenlos soll die Arbeit der Sicherheitsbehörden im Fall Amri aufgearbeitet, sollen Unterlagen transparent gemacht werden. Das Bundesjustizministerium (BMJV) und das Bundesinnenministerium (BMI) haben in der vergangenen Woche dazu eine Chronologie vorgelegt.

    Auf den ersten Blick scheint sie alle Fragen zum Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz zu beantworten. Um den Willen zur Transparenz zu bekräftigen, fügten die Ministerien im Laufe der Woche noch mehrere Updates hinzu.

    Doch wer sich den Details zuwendet, entdeckt viele offene Fragen, auf die es noch immer keine Antworten gibt. Nach rbb-Recherchen betrifft dies vor allem die Arbeit der Bundesbehörden.

    “Wir müssen Konsequenzen ziehen”

    Norbert Lammert hat bei der Gedenkminute des Bundestags die besonnene Reaktion der Bürger nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt gelobt – und zugleich Konsequenzen gefordert.
    Von keiner Gefahr zum “Foreign Fighter”

    Zur Erinnerung: Für die Berliner Behörden stellte Anis Amri im September 2016 keine Gefahr mehr dar. Alle Überwachungsmaßnahmen endeten am 21.09.2016. Doch nur wenige Tage später wird Amri plötzlich von den Sicherheitsbehörden als “Foreign Fighter” eingestuft.

    Wörtlich heißt es in der von BMI und BMJV erstellten neuen Chronologie für den 13.10. 2016: “Erfassung des Amri als ‘Foreign Fighter’ im Inpol-System bis zum 06.10.2017 und Mitteilung an das BKA hinsichtlich der Übermittlung an alle Schengenstaaten und Übermittlung der Zusatzinformation ‘Foreign Fighter’.”

    Hier beginnen die Fragen: Wer hat diese Einstufung veranlasst? Das beantwortet die Chronologie nicht. Nach Informationen des rbb kann dies nur durch eine Bundesbehörde veranlasst werden. Um welche Behörde es sich dabei handelt, ist bislang unklar.

    MEHR ZUM THEMA

    Stationen der Flucht des Attentäters Anis Amri nach dem Anschlag auf dem Breitscheidtplatz in Berlin (Quelle: dpa)
    Staatsanwaltschaft unzureichend informiert

    Berliner Behörden hätten Terroranschlag verhindern können

    Die Berliner Staatsanwaltschaft hätte Anis Amri in Haft nehmen und damit den Terroranschlag am Breitscheidplatz verhindern können – wenn sie besser informiert worden wäre. Das wurde am Mittwoch auf einer Sitzung des Innenauschusses des Bundestages deutlich.

    Verfassungsschutz weist Beteiligung zurück

    Ebenso offen ist ein Vermerk in einem sogenannten “Personagramm” zu Anis Amri, das dem rbb exklusiv vorliegt. Ein Personagramm wird von den Sicherheitsbehörden über so genannte Gefährder erstellt und bündelt alle Erkenntnisse und Maßnahmen zur jeweiligen Person.

    Das Personagramm zu Anis Amri wurde von den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen erarbeitet, es spiegelt den Erkenntnisstand vom 14. Dezember 2016 wider. Die Behörden vermerken darin nicht nur, dass sich Amri wieder in Berlin befinden soll, sondern auch, dass schon am 13. Oktober folgende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet wurden: “PB07 / Nachrichtendienstliche Beobachtung durch BfV”. Ein Vermerk, der weitere Fragen aufwirft.

    Was sich hinter “PB07” verbirgt ist noch einfach zu beantworten: “Polizeiliche Beobachtung” im Zusammenhang mit Terrorismus / Exterrorismus. Schwieriger zu beantworten ist jedoch die Frage, was “Nachrichtendienstliche Beobachtung durch BfV” bedeutet. Nach Informationen des rbb kann diese Maßnahme nur durch eine Bundesbehörde veranlasst werden. Naheliegend ist da das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Doch das BfV weist auf Anfrage des rbb jede Beteiligung zurück.

    Schriftlich heißt es: “Ihre Fragen nach dem Eintrag in den von Ihnen zitierten Unterlagen sind für uns nicht nachvollziehbar. Das genannte Datum 13.10.2016 kann hier nicht in Zusammenhang mit einem Tätigwerden des BfV gesetzt werden.”

    Nachfragen bei den Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen blieben ebenso erfolglos, es gibt keine Erklärung für den Eintrag in einem der zentralen Dokumente für Gefährder. Die versprochene Transparenz, sie lässt zu wünschen übrig – solange zentrale Dokumente wie Amris Personagramm nicht lückenlos erklärt werden.

    Beitrag von Susanne Opalka, Jo Goll, René Althammer
    21.01.17 | 15:47 Uhr

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    © rbb

    Anschlag in Berlin Sollte Anis Amri als V-Mann angeworben werden?

    Van nieuwsblog.burojansen.nl

    War Anis Amri ein V-Mann der Sicherheitsbehörden? Eine Aussage der nordrheinwest-fälischen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft machte stutzig. Sie hatte gesagt, beim Umgang mit Amri gehe es auch darum, „mehr Erkenntnisse über mutmaßliche (Terror)-Zellen zu erlangen“. Da müssten die Behörden abwägen.

    Entsprechende Berichte dementierten sowohl das Bundesinnenministerium als auch das NRW-Innenministerium. Amri sei kein V-Mann der Sicherheitsbehörden.

    Doch viele Episoden in dem mehrstufigen Behördenversagen im Fall Amri werfen Fragen auf:

    Nach einer Festnahme Amris in Ravensburg im Juli 2016 wegen falscher Pässe und Betäubungsmitteln wird er kurz darauf wieder freigelassen auf Verfügung des NRW-Innenministeriums, weil eine Abschiebung nicht möglich sei.

    Amri nahm laut „Welt am Sonntag“ selbst regelmäßig Ecstasy und Kokain und finanzierte sein Leben weitgehend als Dealer. Schon in seiner Heimat war der 24-Jährige demnach wegen Drogendelikten aufgefallen. Ermittler fragten sich, ob er bei dem Anschlag unter Drogeneinfluss gestanden habe.

    Offenbar führte der Drogenkonsum das LKA in Berlin zu einer fatalen Fehleinschätzung: Wie die „Bild“ berichtet, sei er für die Polizei nicht mehr als Islamist infrage gekommen, weil er Drogen nahm.

    Im November nahm die Polizei mehrere Islamisten aus seinem Umfeld fest – ihn selbst aber nicht.

    Außerdem hat nach Medieninformationen ein V-Mann Amri im März nach Berlin gefahren.

    Dazu kommt: Amri reiste mit mindestens 14 verschiedenen Identitäten durch Deutschland und kassierte mehrfach Unterstützungsleistungen vom Staat. Nach Informationen der „Rheinischen Post“ wurde das Verfahren gegen Amri wegen Sozialbetrugs aber nicht in der normal zuständigen Abteilung, sondern in der „politischen Abteilung“ durchgeführt.

    Wenn Amri also kein V-Mann war – sollte er dann angeworben werden?
    Frank Tempel, der Vizefraktionschef der Linken, sagte der „Bild am Sonntag“: „Es gibt eine Menge Indizien, dass da etwas faul ist.“
    Die Grünen-Fraktionschefin Kathrin Göring-Eckardt sagte der „Bild“: „Ich will keine Verdächtigungen äußern, bevor ich alle Fakten auf dem Tisch habe. Ich kann aber nicht verstehen, warum Herr Amri trotz der Faktenlage frei rumlaufen durfte.“

    In der kommenden Woche könnten weitere Details ans Licht kommen. Der Innenausschuss und das parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags versuchen, einen ersten Überblick zu erlangen. Die Union will einen Untersuchungsausschuss gründen, die SPD fordert sogar einen Sonderermittler. Ziel ist herauszufinden, was genau in der Absprache und Zusammenarbeit der Landes- und Bundesbehörden schief lief.
    In einem sind sich die führenden Politiker einig: Etwaige Sicherheitslücken bei den Behörden müssen so schnell wie möglich geschlossen werden.

    15.01.2017, 12:24

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    Acht wertvolle Stunden vergingen, bis nach Amri gefahndet wurde

    Van nieuwsblog.burojansen.nl

    Laut Informationen der Welt am Sonntag hätte Italien Anis Amri schon 2011 abschieben können. Die Behörden sollen damals eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde erhalten haben.

    Bei der Jagd nach dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz kam es nach Recherchen der „Welt“ zu einer Verzögerung.

    Obwohl die Identität am Tag nach dem Attentat ermittelt war, dauerte es, bis bundes- und europaweit gefahndet wurde.
    Anis Amri reiste drei Tage lang ungehindert von Deutschland in die Niederlande, anschließend weiter nach Italien.
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    Die Geldbörse lag unter dem Fahrersitz des Lastwagens. Darüber befand sich eine Decke. Bei einer ersten groben Sichtung war sie den Ermittlern wohl deshalb nicht aufgefallen. Erst bei einer genaueren Untersuchung des Führerhauses wurde das Portemonnaie schließlich gefunden – und damit ein entscheidender Hinweis auf den Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz. Darin befand sich Bargeld und ein Stück Papier. Es war eine Duldung, ausgestellt vom Landratsamt im nordrhein-westfälischen Kleve auf einen „Ahmed Elmasri, geboren am 01.01.1995 in Skendiria/Tunesien“.

    Der Name war falsch. Bei der Person, so stellten die Ermittler schnell fest, handelte es sich um den 24-jährigen Tunesier Anis Amri. Der im Duldungsbescheid angegebene Name war eine seiner 14 Identitäten, die den Behörden bekannt waren. Amri galt schon länger als radikaler Islamist, war sogar als „Gefährder“ eingestuft. Monatelang hatten gleich mehrere Sicherheitsbehörden gegen ihn ermittelt, ohne handfeste Beweise zu finden.

    Amri erschoss Lkw-Fahrer offenbar Stunden vor Anschlag
    Der polnische Lkw-Fahrer, der nach dem Lastwagenanschlag in Berlin tot auf dem Beifahrersitz gefunden wurde, hatte laut Informationen der „Bild“ schon Stunden vor der Tat einen Kopfschuss erlitten.

    Quelle: Die Welt
    Mit den gefundenen Papieren rückte er plötzlich wieder ins Visier der Fahnder. Die Geldbörse im Lkw machte Anis Amri schlagartig zum neuen Hauptverdächtigen des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt in Berlin mit zwölf Toten und Dutzenden Verletzten. Doch obwohl die Identität des Terrorverdächtigen nun bekannt war, vergingen wichtige Stunden, bis eine bundesweite und auch europaweite Fahndung nach ihm ausgelöst wurde. Das zeigen Recherchen der „Welt“, und das bestätigten Sicherheitsbehörden auf Nachfrage.

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    Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium haben in der vergangenen Woche eine 19 Seiten lange Chronologie veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis Amri“. Aufgelistet sind darin die Erkenntnisse der Behörden zur Gefährlichkeit des Islamisten und auch die erfolglosen Versuche, ihn abzuschieben. Was auffällt: Es fehlen die Aktionen der Ermittler in den Stunden und Tagen unmittelbar nach dem Anschlag. Genau in diesem Zeitraum kam es jedoch womöglich zu einer folgenschweren Fahndungspanne – oder zumindest zu einer fragwürdigen Entscheidung der Terrorfahnder.

    Was geschah in den Stunden nach dem Anschlag?

    Am Montag, 19. Dezember 2016, um kurz nach 20 Uhr, war Anis Amri mit dem zuvor gestohlenen polnischen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz gerast. Der Attentäter überlebte und konnte in dem Wirrwarr unerkannt fliehen. Kurze Zeit später nahm die Polizei nach einem Zeugenhinweis unweit des Berliner Tiergartens einen Verdächtigen fest: den pakistanischen Asylbewerber Naved B.

    Doch es ließen sich keinerlei Belege dafür finden, dass der Mann tatsächlich der Attentäter ist – weder Fingerabdrücke im Lkw noch DNA. Und so wuchsen innerhalb der Berliner Polizei in den folgenden Stunden die Zweifel daran, ob man wirklich den richtigen Täter gefasst hatte.

    Anis Amri soll regelmäßig Drogen genommen haben
    Der Attentäter von Berlin, Anis Amri, war Drogendealer und hat auch selbst regelmäßig Drogen konsumiert. Das geht aus einem Sachstandsbericht hervor. Auch in Berlin verkaufte der Tunesier demnach Drogen.

    Quelle: Die Welt
    Am Tag nach dem Attentat, am Morgen des 20. Dezember, begann die Berliner Polizei damit, den Lastwagen vom Breitscheidplatz abzuschleppen. Die Bremsen saßen fest, die Zugmaschine des Lasters war schwer beschädigt. Der Abtransport verzögerte sich daher. Es ging nur um Schrittempo voran. Erst am frühen Vormittag erreichte tonnenschwere Gefährt schließlich die Julius-Leber-Kaserne in Berlin-Reinickendorf. Dort, in einer Halle, fand die eigentliche Untersuchung durch die Tatortgruppe des LKA Berlin statt.

    Spürhunde, sogenannte Mantrailer, wurden in die Fahrerkabine geschickt. Sie sollten den Geruch des Attentäters aufnehmen. Dann durchsuchten die Ermittler das Fahrerhaus. Überall lagen Glassplitter, Kleidungsstücke und Holzteile herum. Beim Aufprall und bei der Vollbremsung des Lastwagens waren Dutzende Einzelteile durch das Führerhaus geflogen. Zwischen 15 und 16 Uhr entdeckten die LKA-Ermittler im Fußraum unter dem Fahrersitz die Geldbörse mit dem Duldungsschreiben von „Ahmed Elmasri“ aus Kleve.

    Es wurden Datenbanken abgefragt und Behördenanfragen verschickt. Schnell war „Ahmed Elmasri“ als Anis Amri identifiziert. Es war ein weiterer Hinweis darauf, dass der tags zuvor festgenommene Pakistaner Naved B. wohl unschuldig ist. Der neue Hauptverdächtige hieß jetzt Anis Amri. Und der war noch nicht gefasst.

    Warum wurde mit der Fahndung so lange gewartet?

    Was dann geschah, wirft einige Fragen auf: Denn obwohl die Identität des Attentäters den Ermittlern wohl spätestens am Dienstagnachmittag bekannt war, gab es nach Informationen der „Welt“ zunächst keine bundesweite Fahndung nach Anis Amri. In Berlin hatte man einen islamistischen „Gefährder“ als den mutmaßlichen Todesfahrer vom Breitscheidplatz ermittelt, jedoch die Polizeibehörden in 14 Bundesländern nicht über den neuen Verdächtigen in Kenntnis gesetzt.

    Dabei hatte es am frühen Abend des 20. Dezember 2016, gegen 18.30 Uhr, bereits eine wichtige Telefonschaltkonferenz gegeben. Teilgenommen hatten die LKA-Präsidenten und ein Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA). Man habe, so informierte ein Ermittler aus Berlin, einen „sehr wertigen Hinweis“ auf einen neuen Verdächtigen. Ein LKA-Vertreter hakte nach, wollte wissen, um wen es sich handelt. Doch in Berlin, wo man seit Stunden bereits die Duldungspapiere von Anis Amri aus Kleve vorliegen hatte, herrschte Zurückhaltung. Man wollte keine weiteren Details nennen und lediglich ein betroffenes Bundesland informieren – in diesem Fall Nordrhein-Westfalen.

    So vergingen Stunden, bis schließlich eine bundesweite und sogar europaweiten Fahndung nach dem Terrorverdächtigen ausgelöst wurde. Das LKA Berlin, das zu diesem Zeitpunkt mit der Besonderen Aufbauorganisatio (BAO) „Weihnachtsmarkt“ noch die Federführung bei den Ermittlungen innehatte, verschickte erst am 21. Dezember, um 0.06 Uhr, ein elektronisches Schreiben („VS-Nur für den Dienstgebrauch – Vorrangstufe: SOFORT“) an die Polizeibehörden der Länder, an die Bundespolizei, den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Zollkriminalamt.

    Das Dokument liegt der „Welt“ vor. Es enthält neben Fotos von Anis Amri auch diverse Alias-Namen des Islamisten und den Hinweis: „Es besteht der dringende Verdacht, dass er mit dem Anschlagsgeschehen in direkter Verbindung steht.“ Und bei „Antreffen ist nicht eigenständig heranzutreten“. Stattdessen solle das LKA informiert werden, um „Spezialkräfte“ einzusetzen.

    Anis Amri ist tot – Ein Italiener ist Held des Terrordramas
    Anis Amri ist tot. In Italien endet das Drama vom Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz, bei dem Amri einen Lastwagen in eine Menschenmenge gelenkt haben soll.

    Quelle: Die Welt
    Die eindringliche Warnung war durchaus berechtigt. Immerhin ging es um einen gefährlichen Terroristen, der bereits zwölf Menschen kaltblütig ermordet hatte. Elf wurden überrollt und zerquetscht, ein polnischer Lkw-Fahrer zuvor mit einer Pistole erschossen. Warum aber wurde die Warnung vor Amri den Polizeidienststellen bundesweit erst so spät mitgeteilt?

    Und noch etwas fällt auf: Im Schreiben des Berliner LKA gibt es eine Zeitangabe, die im Widerspruch steht zu den offiziellen Angaben. Es heißt, die Geldbörse von Amri sei im Fußraum des Lkw am „20.12., 20:39 (…) festgestellt“ worden. Auf Nachfrage teilte die Berliner Polizei allerdings mit, die Geldbörse sei schon zwischen „15.00 und 16.00 Uhr“ aufgefunden worden.

    Acht Stunden, vielleicht neun, vergingen

    Vom Fund der Geldbörse bis zum Auslösen der bundes- und europaweiten Personenfahndung vergingen demnach mindestens acht, vielleicht sogar neun Stunden. In diesem Zeitraum waren lediglich die Polizeibehörden in Berlin, Nordrhein-Westfalen und das BKA über den Verdacht gegen Anis Amri informiert. Es seien verdeckte Maßnahmen gelaufen, heißt es aus Sicherheitskreisen. Man habe das bekannte Umfeld des „Gefährders“ im Blick gehabt.

    Außerdem habe man nicht das Risiko eingehen wollen, dass Amri von der Suche nach ihm Wind bekommt. Etwa durch Presseveröffentlichungen. So zumindest ein Erklärungsversuch. Fraglich aber ist, ob neben den verdeckten Maßnahmen nicht auch eine umfassendere Fahndung angebracht gewesen wäre. Immerhin handelte es sich um einen Verdächtigen, der bereits auf brutale Weise gemordet hat – und der vermutlich bewaffnet war. Kann man da das Risiko eingehen nur den Freundeskreis, bekannte Wohnanschriften oder die frequentierten Moscheen zu observieren?

    Das BKA bestätigte auf Nachfrage der „Welt“, dass auch erst am 21. Dezember 2016 ein Fahndungseintrag nach Anis Amri ins Schengener Informationssystem (SIS) erfolgte. Sprich, eine europaweite Jagd nach dem Islamisten gestartet wurde.

    In dieser Zeit reiste Anis Amri, ein bewaffneter Zwölffach-Mörder, nicht nur durch die Bundesrepublik, sondern durch vier weitere EU-Staaten. Sein Weg führte über das niederländische Nijmegen und Amsterdam, weiter nach Brüssel, dann über Lyon, Chambery nach Turin und schließlich in einen Vorort von Mailand, wo er am frühen Morgen des 23. Dezember 2016 von italienischen Polizisten bei einem Schusswechsel getötet wurde.

    Es ist reine Spekulation, ob Anis Amri in Deutschland weiter gemordet hätte, falls er auf seiner Flucht auf Polizisten gestoßen wäre. Klar ist aber: Bundesweit hätten Polizeibeamte stundenlang nicht gewusst, dass sie den Attentäter vom Breitscheidplatz vor sich haben.

    Von Florian Flade | Stand: 25.01.2017 | Lesedauer: 7 Minuten
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    © WeltN24 GmbH

    Berlin Anschlag – Anis Amri: Viele Widersprüche

    Van nieuwsblog.burojansen.nl

    Bei der Jagd nach dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, kam es offenbar zu einer Verzögerung von mehreren Stunden. Obwohl die Identität des Islamisten bereits am Tag nach dem Attentat ermittelt war, wurde lange Zeit nicht bundesweit oder europaweit nach Amri gefahndet, schreibt die “Welt”.
    Demnach stießen die Ermittler des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) am 20. Dezember 2016 bereits zwischen 15:00 und 16:00 Uhr bei der Untersuchung des Lastwagens auf eine Geldbörse mit einem Duldungsschreiben des Landratsamtes Kleve (NRW).

    Ausgestellt war das Papier dem Bericht zufolge auf “Ahmed Elmasri”. Dabei handele es sich um einen Alias-Namen, der von Anis Amri bei einem Asylverfahren verwendet worden war. Obwohl das Duldungsschreiben schon kurze Zeit später dem als “Gefährder” eingestuften Anis Amri zugeordnet werden konnte, habe es stundenlang keine bundesweite Fahndung nach dem flüchtigen Islamisten gegeben.
    Erst am 21. Dezember 2016, um 00:06 Uhr, verschickte das LKA Berlin laut “Welt” eine interne Personenfahndung nach Anis Amri an Polizeidienststellen bundesweit, das Bundeskriminalamt (BKA), den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst (BKA) und das Zollkriminalamt. Außerdem sei dann auch eine europaweite Fahndung durch einen Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS) ausgelöst worden.
    Das Fahndungsschreiben aus Berlin enthalte zudem eine widersprüchliche Angabe zum Auffinden der Geldbörse und des Duldungsschreibens aus Kleve, schreibt die Zeitung weiter. Das Beweisstück sei am “20.12., 20:39 Uhr” festgestellt worden, heißt es demnach. Schon am 20. Dezember 2016 gegen 18:30 Uhr habe es eine Telefonkonferenz gegeben, an der LKA-Präsidenten und ein Vertreter des BKA teilgenommen hätten.
    Laut “Welt” teilte dabei ein Ermittler aus Berlin mit, dass man einen “sehr wertigen Hinweis” auf einen Tatverdächtigen vorliegen habe. Weitere Details seien den Bundesländern jedoch mit Verweis auf laufende “verdeckte Maßnahmen” nicht mitgeteilt worden.
    Anis Amri gelang nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz mit zwölf Toten die Flucht. Er reiste drei Tage lang ungehindert von Deutschland in die Niederlande, anschließend weiter über Belgien und Frankreich bis nach Italien. In Mailand wurde der Islamist schließlich am 23. Dezember 2016 bei einem Schusswechsel mit Polizisten getötet.

    25.01.2017

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    Attentäter von Berlin Wie die Behörden Amri beobachteten – und doch die falschen Schlüsse zogen

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    Spätestens Ende 2015 geriet der Attentäter von Berlin ins Visier der Ermittler. Seitdem gab es viele Warnungen vor dem radikalisierten Tunesier – und viele Runden, in denen Polizei und Geheimdienste über den Gefährder diskutierten. Eine Rekonstruktion.

    Mehr als ein Jahr beschäftigten sich die Sicherheitsbehörden mit dem Attentäter von Berlin. Sie wussten, dass Anis Amri in Kontakt mit dem IS stand und Bomben bauen wollte. Dennoch hielt man einen Anschlag für eher unwahrscheinlich. Eine Rekonstruktion der schwierigen Arbeit der Terrorfahnder.

    Mai 2015: Amri kommt in Italien nach einer knapp vierjährigen Haftstrafe auf freien Fuß und reist weiter Richtung Norden – nach Deutschland. Angeblich im Juli trifft er in Deutschland ein.

    November 2015: Spätestens im November fällt Amri den Behörden zum ersten Mal auf: Der Tunesier bietet sich einem V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen an, der in der islamistischen Szene tätig ist. Amri sagt ihm, er wolle “etwas in Deutschland unternehmen” und könne sich eine Kalaschnikow für einen Anschlag besorgen.

    Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt Die Fehler der Terror-Fahnder im Fall Amri
    Die Fehler der Terror-Fahnder im Fall Amri
    Mehr als ein Jahr lang beschäftigte sich die Polizei mit dem Attentäter von Berlin. Sie wusste, dass er in Kontakt mit dem IS stand und Bomben bauen wollte. Dennoch hielt man einen Anschlag für eher unwahrscheinlich. Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo mehr …
    Januar 2016: Das Bundesamt für Verfassungsschutz notiert: Amri reist unter verschiedenen Identitäten im ganzen Land herum. In Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg werbe er “offensiv” darum, mit ihm Anschläge zu begehen.

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    17. Februar 2016: Amri wird offiziell als “Gefährder” eingestuft (“Funktionstyp: Akteur”): “Aktuell sind bei Amri Verhaltensmuster feststellbar, die auf eine Intensivierung von Anschlags-Planungen hindeuten könnten und die Tiefe seiner radikal-islamistischen Gesinnung untermauern.”

    18. Februar 2016: Amri reist mit dem Bus nach Berlin, wird dort von der Polizei abgepasst. Das Bundeskriminalamt übernimmt die Auswertung seines Handys. Berlin, NRW und das Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten eine Kopie der Daten: Diese zeigen, wie radikalisiert er bereits ist. Am 2. Februar, so wird ersichtlich, hat Amri über das Chat-Programm “Telegram” Kontakt zu mutmaßlichen IS-Kämpfern aufgenommen.

    Ende Februar 2016: Amri ist Thema bei einer Runde von Polizei und Nachrichtendienstlern aus Bund und Ländern: Die Kommission Staatsschutz hat ein achtstufiges Prognose-Modell erarbeitet. Die Gefahr durch Amri wird mit einer 5 bewertet, “eher unwahrscheinlich”: keine konkreten Hinweise auf einen Anschlag, aber das BKA notiert auch, dass Amri “für radikale Ansichten und Ansinnen empfänglich sein dürfte”. Die Karlsruher Staatsschützer lassen vom LKA NRW alles zusammenschreiben, was über Amri bekannt ist – und leiten den Fall an den Berliner Generalstaatsanwalt weiter.

    14. März 2016: Berlin leitet Ermittlungen ein: Amri wird observiert, seine Kommunikation überwacht – doch bis auf kleinere Delikte passiert nichts. Im Juni zweifelt die Justiz daran, ob man überhaupt weiter überwachen soll. Im September enden die Ermittlungen.

    30. Mai 2016: Amris Asylantrag wird nach kurzer Prüfung abgelehnt. Amri soll so schnell wie möglich abgeschoben werden, allerdings hat die tunesische Regierung die notwendigen Papiere noch nicht zur Verfügung gestellt. Diese treffen erst zwei Tage nach dem Anschlag im Dezember ein.

    19. und 20. Juli 2016: Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) tritt die “Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen”, kurz AG Status zusammen. Vertreter des Innenministeriums, des BKA und des Verfassungsschutzes sitzen am Tisch, aber auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Fall Anis Amri steht auf der Tagesordnung, doch nach Prüfung aller Erkenntnisse notiert die AG Status als Fazit: “Eine akute Gefährdungslage liegt derzeit nicht vor.”

    19. September 2016: Auch andere halten Amri für gefährlich. Der marokkanische Geheimdienst etwa übermittelt dem BND-Büro in Rabat eine Warnung, auch der dortige BKA-Verbindungsbeamte wird informiert. Die Marokkaner wiederholen wenig später ihre Warnung sogar.

    2. November 2016: Der Fall Amri wird ein letztes Mal besprochen. Die Arbeitsgruppe “Operativer Informationsaustausch” im GTAZ urteilt wieder, es sei “kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar”.

    8. November 2016: Der Generalbundesanwalt lässt Abu Walaa und drei seiner engsten Gefolgsleute verhaften – der “Prediger ohne Gesicht”, den ein Zeuge später als den wichtigsten Mann des IS in Deutschland bezeichnet. Anis Amri war öfter im Rahmen der Ermittlungen gegen den Iraker aufgetaucht. Er übernachtete immer wieder bei Mitgliedern des salafistisch-dschihadistischen Netzwerks. Nach der Festnahme Abu Walaas muss Amri geahnt haben, dass es nun auch für ihn eng werden könnte.

    14. Dezember 2016: In einem amtlichen Papier des nordrhein-westfälischen Staatsschutzes wird behauptet, dass sich Amri in verschiedenen Moscheen und Unterkünften in Berlin aufhalte. Er wechsle dabei die Schlaforte.

    19. Dezember 2016: Anis Amri verübt am Berliner Breitscheidplatz den schwersten islamistischen Anschlag auf deutschem Boden. Zwölf Menschen sterben.

    4. Januar 2017, 06:07 Uhr
    Von Georg Mascolo

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    Was the Berlin Christmas market attacker an undercover agent?

    Van nieuwsblog.burojansen.nl

    A report published just over a week ago by the Federal Criminal Office (BKA) raises the question of whether Anis Amri was an intelligence agent.
    Amri allegedly drove into a Christmas market with a lorry on December 19 and killed 12 people. He is also accused of shooting and killing the lorry’s Polish driver.
    Just days after the attack, it was already clear that Amri had prepared the attack under the noses of the police and intelligence agencies. He had been under constant surveillance over the previous two years and was in contact with an agent with the North Rhine-Westphalia (NRW) state intelligence agency.
    On the basis of the BKA’s confidential report, it is possible to reconstruct Amri’s activities in Germany quite precisely. The police and intelligence agencies concentrated on Amri almost weekly and followed all of his actions.
    Amri came from Italy to Germany in the summer of 2015. He had already received a four-year custodial sentence. He was initially sent to a refugee accommodation centre in Emmerich (Kreis Kleve), NRW.
    Already at that time, the 22-year-old was noticed because he had pictures of ISIS fighters on his mobile phone. In December 2015, other refugees reported to the immigration authorities in Kreis Kleve that he “supposedly maintained contact with Islamic State.” Eventually, the authorities were aware of 14 identities used by Amri.
    Amri became involved with the Salafist movement, into which the NRW state intelligence agency had embedded at least one agent. He reported repeatedly to the police about Amri. “The source spilled over,” wrote the Süddeutsche Zeitung, which saw the BKA report. These reports filled entire files.
    On the basis of these reports, the state prosecutor ordered Amri’s phone to be tapped in November 2015. Somewhat later, Italian intelligence agencies sent photos and detailed personal information to Germany.
    In February 2016, the intelligence agent reported that Amri was becoming more withdrawn and reading the Koran, as if he wanted to be purified as some suicide attackers do prior to an attack. He was designated as a “threat” by the NRW state intelligence agency.
    At the same time, the state BKA in NRW sent their intelligence about the Islamist network in which Amri was involved to the state prosecutor in Karlsruhe. The top German prosecutor took up an investigation against the group for supporting terrorism and recruitment for a terrorist organisation and in November ordered the arrest of its leader, Abu Walaa, as well as the hardcore members of the group. However, Anis Amri was left at large.
    A variety of intelligence agencies were now watching him as he travelled regularly between Dortmund and Berlin. He was driven at least once by the intelligence agent. Between March and September, the Berlin state prosecutor conducted an investigation into Amri. He was intercepted and observed, but allegedly not for terrorist planning but for petty drug trafficking. According to the Süddeutsche Zeitung, the BKA report alleges that “religious questions” supposedly fell into the background during Ramadan.
    On July 30, police arrested Amri on a bus at the border with Switzerland because drugs and false identities were found on him. After two days, he was released from the justice detention centre in Ravensburg after consultations with the immigration authorities in Kreis Kleve and the NRW Interior Ministry.
    The head of the justice detention centre in Ravensburg told Westdeutsche Rundfunk that if everything had been known at the time that was known by the authorities in NRW, they could have held Amri longer. But the authorities kept the information to themselves.
    Then on September 19, Morocco’s intelligence agency warned the BKA and the foreign intelligence service (BND) that the Tunisian could carry out an attack. Two days later, on September 21, 2016, the Berlin police ended their observations, allegedly because there was no evidence of an impending criminal act.
    A new warning was sent from Morocco to the German intelligence agencies in October. The NRW state intelligence agency was warned on several occasions by the Moroccan and Tunisian intelligence agencies about Amri, the last time on October 26. The NRW state intelligence agents merely checked the location of his phone and found he was residing in the Berlin-Brandenburg area.
    The Joint Terrorism Defence Centre (GTAZ), in which 40 security agencies at the state and federal levels are represented, held a total of seven meetings about Amri. But nobody allegedly saw any risk.
    Nonetheless, the authorities entered Amri’s name into a nationwide police Inpol database as a “foreign fighter”—i.e., as a terrorist—last October. This information was sent to all 26 countries party to the Schengen agreement.
    Amri was not arrested due to a lack of legal means, even though this is how it is portrayed. The authorities could have filed an application for deportation or security detention with a court and held Amri for up to 18 months as a “threat.” They could have then arrested him under a charge of terrorism. But none of this occurred. Amri remained concealed and on December 19 was able to carry out his attack.
    The BKA in particular played down the threat posed by the young Tunisian. In December 2015, the BKA deemed it “very unlikely” that Amri would carry out an attack. At one of the GTAZ meetings, an official of the BKA stated that the agent reporting about Amri had been part of a previous case in which he had provided “exclusive intelligence.” (“Exclusive means in general: there was nothing to it,” the Süddeutsche Zeitung explained.)
    The BKA designated Amri as a standard petty criminal to whom religious rituals meant nothing. “In the course of the measures, indications of planning for religiously motivated acts of violence did not arise.” The BKA report stated further, “The impression emerged of a young man on the move, erratic and appearing quite unstable.”
    As is now known, Amri prayed at a mosque in Berlin-Moabit shortly before the attack.
    Who was responsible for playing down the threat of Amri is one of the open questions in the case. Was he even perhaps an agent for one of the authorities? This suspicion was even held by some police authorities, because all pending investigations against Amri were halted, even an investigation for social welfare fraud in Duisburg. Additionally, there was no inquiry against him for grievous bodily harm and drug trafficking. Based on historical experience, this is a clear sign that someone is under the protection of a senior police or intelligence authority.
    Amri cannot comment on these latest details. The 24-year-old was shot and killed by Italian police on December 23 in Milan.
    The insistence by all state intelligence agencies that they were unaware that Amri was preparing an attack is worthless. This is well known from numerous previous attacks—the terrorist attacks of November 13, 2015, in Paris; April 15, 2013, in Boston; and September 11, 2001, in New York City. In every case, the security services had the attackers under surveillance for a long time and did not intervene to stop them from carrying out their plots.
    Each attack provided the justification for a huge build-up of the state apparatus, and the latest attack on the Berlin Christmas market is no different.
    Interior Minister Thomas de Maizière (Christian Democrats—CDU) responded at the beginning of January with the demand for the restructuring and centralisation of the security apparatus. The BKA had to be strengthened and the state intelligence agencies dismantled in favour of a federal administration and the construction of a “genuine federal police.” He published these demands under the headline “Guidelines for a strong state in difficult times” in the Frankfurter Allgemeine Zeitung.
    CDU chair Thomas Strobl, interior minister in Baden-Württemberg, subsequently called for unlimited detention pending deportation for threats and criminals.
    On Tuesday, the federal government decided to appoint a special investigator or initiate a parliamentary investigatory committee into the December 19 attack. Merely an internal investigatory group of the Parliamentary Control Commission (PKGr) will shortly present a report. The question must be asked: Who has an interest in this cover-up?

    By Dietmar Henning
    25 January 2017

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    Amri war laut Bundesregierung kein V-Mann

    Van nieuwsblog.burojansen.nl

    Die Bundesregierung hat Spekulationen dementiert, wonach der Berliner Attentäter ein V-Mann gewesen sein soll. Im Bundestag befasst sich ein Kontrollgremium mit dem Fall.

    Wurde der Berliner Attentäter Anis Amri von den Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig gestoppt, weil er mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete? Diese Fragen hatten Medien aufgeworfen. Das Innenministerium weist diese Spekulationen nun zurück: “Amri war weder als Vertrauensperson noch als V-Mann der Sicherheitsbehörden des Bundes tätig”, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU). “Es wurde auch nicht versucht, ihn anzuwerben.”

    Der Spiegel hatte berichtet, dass es offenbar engere Kontakte zwischen Amri und einem islamistischen V-Mann des Landesverfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen gegeben hatte. Der V-Mann soll den späteren Attentäter mindestens einmal nach Berlin gefahren haben. Bekannt wurde auch, dass Amri bei dem V-Mann mit Anschlagsideen geprahlt habe – und sich offenbar auch nach Waffen erkundigt hatte. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte daraufhin erklärt, der 24 Jahre alte Tunesier Amri sei kein V-Mann des Landesverfassungsschutzes gewesen. Die CDU-Landtagsfraktion hatte eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung gestellt.
    Amri war von mehreren Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Dennoch war es ihm möglich, am 19. Dezember einen Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt zu steuern und zwölf Menschen zu töten. Amri war wenige Tage nach dem Anschlag bei einer Polizeikontrolle in Italien erschossen worden, nachdem er das Feuer auf die Beamten eröffnet hatte.
    SPD bevorzugt Sonderermittler

    Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestages befassen sich am heutigen Montag mit möglichen Fehlern der Sicherheitsbehörden. In einer geheimen Sondersitzung soll dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa ein vom Bundeskriminalamt erstellter Bericht vorgelegt werden. Darin seien alle Erkenntnisse, die den deutschen Sicherheitsbehörden über den Tunesier in den vergangenen Jahren vorlagen, chronologisch aufgelistet.
    Anschließend soll sich der Bundestag in seiner ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Weihnachtspause intensiv mit den Hintergründen des Anschlags beschäftigen. Am Dienstag wollen Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt mit SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann über die weiteren Schritte zur notwendigen Aufarbeitung des Falles durch den Bundestag sprechen.

    Der Innenminister unterstützt den Vorstoß. Er sei “sehr offen” für einen Untersuchungsausschuss, sagte Thomas de Maizière. “Unsere chronologische Aufarbeitung der Vorgänge, die wir in Kürze vorlegen werden, wird eine gute Grundlage für die Arbeit des Ausschusses sein.” Oppermann äußerte sich in der Bild am Sonntag offen für einen Untersuchungsausschuss, machte aber klar, dass er einen Sonderermittler für das wirksamere Instrument hält. Kauder hatte zuvor erklärt, es müsse insbesondere um die Frage gehen, ob es bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern oder in einzelnen Bereichen Versäumnisse gegeben habe.

    16. Januar 2017, 7:30 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, mp 26 Kommentare
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    Anfrage der CDU-Landtagsfraktion War Anis Amri ein V-Mann des Verfassungsschutzes?

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    Der Berliner Attentäter Anis Amri war nach Angaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung kein V-Mann des Landesverfassungsschutzes.

    Ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf stellte am Samstag klar: „Er war kein V-Mann“.

    Die CDU-Landtagsfraktion hatte zuvor eine entsprechende Anfrage an die Landesregierung gestellt.

    Anfrage der CDU-Landesfraktion

    „Es ist ein Punkt unseres Fragenkatalogs an das Innenministerium“, bestätigte ein CDU-Fraktionssprecher. Medien hatten zuvor die Frage aufgeworfen, ob eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz vielleicht die Erklärung dafür sein könnte, dass Anis Amri von den Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig gestoppt wurde.

    Der 24 Jahre alte Tunesier war von mehreren Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Dennoch war es ihm möglich, am 19. Dezember einen Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt zu steuern und zwölf Menschen zu töten.

    Über die CDU-Anfrage an die Landesregierung hatte am Samstag “Bild” berichtet.

    Schwere Vorwürfe gegen rot-grüne Koalition

    Der nordrhein-westfälische CDU-Vorsitzende Armin Laschet erhob im Fall Amri erneut schwere Vorwürfe gegen die rot-grüne Koalition in Düsseldorf, die sich im Mai zur Wiederwahl stellt.

    „Die Landesregierung in NRW hat es sträflich versäumt, hier die ausländerrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um diesen Attentäter zu stoppen“, sagte Laschet den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Samstag).

    Die Hauptverantwortung dafür trage Innenminister Ralf Jäger (SPD). „Der NRW-Innenminister als oberste Landesbehörde hätte effektive Maßnahmen gegen Amri ergreifen müssen.“

    Indirekt forderte Laschet die Abberufung Jägers durch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: „Wenn Frau Kraft keinen besseren für die Innere Sicherheit findet als Herrn Jäger, ist das ein Armutszeugnis für die SPD und ihr persönliches Problem.“

    (dpa)

    14.01.17, 14:07 Uhr
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    Abschiebeverfahren im Fall Anis Amri war keineswegs Eilsache

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    Bislang hieß es, dass der Tunesier Anis Amri via Eilverfahren in seine Heimat abgeschoben werden sollte. Doch nach stern-Informationen wurde er auf Anweisung des NRW-Innenministeriums wie ein normaler abgelehnter Asylbewerber behandelt.

    Die Stadt Köln hat dem stern gegenüber bestätigt, dass die Passersatzpapiere für den Weihnachtsmarktattentäter von Berlin, Anis Amri, entgegen bisherigen Aussagen nicht via Eilverfahren oder priorisiert beantragt wurden. “Die Anfrage war keine Eilsache”, hieß es von der Pressestelle in Köln. Wie der stern am Wochenende von der Stadt Köln und aus dem Innenministerium zudem erfuhr, gibt es bei der Bearbeitung von Passersatzpapieren generell kein Eilverfahren. Warum nicht, konnten die Behörden nicht erklären.

    Anis Amri war im Abschiebeverfahren ein normaler abgelehnter Asylbewerber, für den Passersatzpapiere benötigt werden – wie für hunderte andere auch.
    Antrag ohne Hinweis auf Gefärderstatus

    Es dauerte mehr als zwei Monate, bis die Anfrage der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) den tunesischen Behörden überhaupt übermittelt wurde. Auch auf die Gefährlichkeit des seit Monaten von insgesamt 40 Sicherheitsbehörden beobachteten “Gefährders” hatte die ZAB nicht hingewiesen. Zudem wurden die Papiere unter der Personalie Ahmed Almasri beantragt, von der man wusste, dass sie nicht stimmt. Anis Amri wurde nur als einer von zwölf Alias-Namen genannt.
    Zur Begründung hieß es, dass “seitens des Ministeriums entschieden wurde, dass die Passersatzpapier-Beschaffung auf normalem Wege ohne Hinweis auf den Gefährderstatus beantragt werden soll”.
    In einer Sitzung im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum GTAZ im Juli hatten mehr als einen Monat zuvor alle beteiligten Behörden, unter anderem das LKA Nordrhein-Westfalen, das Bundeskriminalamt und auch das nordrhein-westfälische Innenministerium allerdings noch gemeinsam beschlossen, dass das NRW-Innenministerium “die Passbeschaffungsmaßnahmen zusammen mit der Ausländerbehörde Kleve prioritär durchführt”. Warum es sich an diese Vereinbarung nicht hielt, und warum man die Passersatzpapiere nicht wenigstens unter den lange bekannten richtigen Personalien beantragen ließ, um die Ausstellung der Papiere zu beschleunigen, ist unklar.
    Keine Kenntnis, welche Identität Amris die echte war

    Es habe zu diesem Zeitpunkt zwar festgestanden, dass Amri unter weiteren Identitäten registriert worden war, es sei ihnen jedoch nicht bekannt gewesen, welche davon die echte ist, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen dem stern.
    Erst durch die Mitteilung von Interpol Tunis im Oktober habe man zweifelsfrei erfahren, dass die wahre Identität Anis Amri lautet. Nachvollziehbar ist das nicht, schließlich saß das Innenministerium bei den “Gefährder-Sitzungen” im Terrorabwehrzentrum mit am Tisch

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    Terrorverdächtiger aus Neuss Ermittler finden keine Spur zu Anis Amri

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    Ein Spezialeinsatzkommando nimmt im nordrhein-westfälischen Neuss einen 21-Jährigen fest, der unter Terrorverdacht steht. Doch Waffen oder Sprengstoff finden die Ermittler bei ihm nicht. Auch Beweise für die Anschlagsplanung fehlen bisher.

    FDP will Rücktritt von Innenminister Jäger: Amri hatte offenbar Kontakt zu V-Mann aus NRW

    Das Bundesinnenministerium hat zurzeit keine Hinweise, dass der Terrorverdächtige aus dem nordrhein-westfälischen Neuss in Kontakt mit dem Berliner Attentäter Anis Amri stand. Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière sagte, zwar liege ihm kein minütlich aktualisierter Erkenntnisstand vor, zudem gehe es um zwei laufende Ermittlungsverfahren. Basierend auf den damit verbundenen Einschränkungen könne er aber von möglichen Zusammenhängen nicht berichten.

    Amri hatte kurz vor Weihnachten auf einem Berliner Weihnachtsmarkt zwölf Menschen getötet. Gelebt hatte er zuvor hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen und galt vor allem in der dortigen Islamistenszene als gut vernetzt.

    Ein Spezialeinsatzkommando hatte den 21-Jährigen aus Neuss am Samstagabend in seiner Wohnung festgenommen. Beweise für den Terrorverdacht des jungen Mannes haben die Ermittler bisher allerdings nicht gefunden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sagte, bei der Polizeiaktion seien am Samstagabend weder Waffen noch Sprengstoff entdeckt worden. Derzeit würden die bei ihm beschlagnahmten Datenträger ausgewertet.

    Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass der 21-Jährige einem 17-Jährigen aus Wien bei der Vorbereitung eines Terroranschlags in Österreich geholfen hat. Der 17-Jährige war am Freitag in Wien festgenommen worden. Nach bisherigem Ermittlungsstand haben sich die beiden in islamistischen Foren sozialer Netzwerke kennengelernt. Im Dezember soll der Wiener Verdächtige zwei Wochen bei einem Bekannten in Neuss verbracht haben.

    Bei seiner Vernehmung habe der 21-Jährige nicht bestritten, eine islamistische Auffassung zu vertreten, sagte der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. “Er bestreitet aber, sich mit dem IS beschäftigt zu haben.” Im Rahmen der Ermittlungen soll sein Hintergrund ausgeleuchtet werden.

    Quelle: n-tv.de , chr/dpa/AFP

    Montag, 23. Januar 2017
    16.01.17 – 01:36 min

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    Die BND-Affäre und die Schweiz: BND und NSA sollen Swisscom-Kunden ausspioniert haben

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    Der deutsche Geheimdienst BND habe Daten aus der Schweiz an die NSA weitergeleitet: Das sagt ein österreichischer Politiker gestützt auf neu aufgetauchte Dokumente.
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    Der österreichische Grünen-Politiker Peter Pilz präsentiert in mehreren europäischen Städten Enthüllungen über Spionagepraktiken der NSA – am Mittwoch auch in Bern.
    Der österreichische Grünen-Politiker Peter Pilz präsentiert in mehreren europäischen Städten Enthüllungen über Spionagepraktiken der NSA – am Mittwoch auch in Bern. (Bild: Imago)
    Der Abhörskandal um den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) und die amerikanische NSA betreffe auch Schweizer Privatpersonen und Firmen. Das sagt Peter Pilz, grüner Abgeordneter im österreichischen Nationalrat, gestützt auf angebliche Geheimdokumente. Am Mittwoch präsentierte Pilz die Dokumente in Bern – zusammen mit der Co-Präsidentin und dem Fraktionschef der Schweizer Grünen, Regula Rytz und Balthasar Glättli.

    Mit den Dokumenten glaubt Pilz belegen zu können, dass der BND Internetdaten aus der Schweiz ausspioniert und an die NSA weitergeleitet habe. Passiert sei das im Rahmen der «Operation Eikonal», die deutsche Medien im Oktober 2014 publik gemacht haben. Neu ist jetzt der Bezug zur Schweiz. Pilz präsentierte eine mit vielen technischen Details versehene Liste von über 250 Daten-Transitleitungen durch Deutschland. Dabei handle es sich um eine Prioritätenliste jener Leitungen, die der BND zwischen 2004 und 2008 im Auftrag der NSA ausgespäht habe. Neun der 250 Transitleitungen kommen aus der Schweiz und führen nach Prag, Sydney, Tokio, Seoul, Luxemburg, Warschau und Moskau. Auf Schweizer Seite wurden diese Leitungen laut Liste von der Swisscom betrieben. In Frankfurt, wo sich der grösste Internetknotenpunkt der Welt befindet, soll die deutsche Telekom dem BND Zugriff gewährt haben. Der BND habe die Daten an die NSA weitergegeben, gestützt auf ein Memorandum aus dem Jahr 2002.

    Grüne planen Strafanzeige

    Wenn die Liste authentisch ist, wäre die Schweiz eines von 64 Ländern, die vom BND/NSA-Lauschangriff betroffen wären. Der Zugriff auf die Leitungen stützt sich laut Pilz auf einen Vertrag zwischen BND und deutscher Telekom von 2004. Diesen Vertrag hat Pilz vor ein paar Tagen in Österreich veröffentlicht. Der Vertrag regelt die Aufklärung von «kabelgestützten leitungs- und paketvermittelten Fernmeldeverkehren, die ihren Ursprung und ihr Ziel nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben (‹Transit›)». Über die Herkunft der Dokumente äussert Pilz sich unter Berufung auf den Quellenschutz nicht. Er habe ihre Echtheit jedoch zweifelsfrei verifiziert, sagt Pilz. In Österreich ist der 61-Jährige eine bekannte Grösse. Seit über 20 Jahren gehört er dem Parlament an. Einerseits ist er wegen seiner Streitbarkeit umstritten, andererseits ist er über die Parteigrenzen hinaus respektiert für Verdienste bei der Aufdeckung mehrerer Skandale – etwa bei der Eurofighter- und der Lucona-Affäre.

    Im Unterschied zu anderen Grünen – notabene auch zu vielen Schweizer Grünen – hält Pilz Nachrichtendienste und Armee grundsätzlich für notwendig. Warum er sich trotzdem gegen die flächendeckende Überwachung wehrt, begründet Pilz ironisch mit einem Zitat der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel: «Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.» Derzeit befindet sich Pilz mit seinen Geheimdokumenten auf einem Medien-Marathon durch Europa. In Wien und Berlin ist er bereits vor den Medien aufgetreten; ein weiterer Auftritt ist in Brüssel geplant.

    Den Schweizer Grünen spielt Pilz damit einen politischen Steilpass in der Debatte um das Nachrichtendienstgesetz zu, das der Ständerat am 11. Juni berät. Das Gesetz soll dem Schweizer Nachrichtendienst genau das erlauben, was der BND in Frankfurt gemacht haben soll: die Kabelaufklärung. Die Grünen bekämpfen diese Kompetenzausweitung für den Nachrichtendienst. Sie verlangen auch, dass «die offizielle Schweiz» gegenüber den deutschen Behörden dezidiert auf die mutmassliche Ausspionierung reagiere. Zudem bereitet die Partei laut Glättli vorsorglich eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft wegen Spionage vor.

    «Keine Garantien abgeben»

    Die Swisscom erklärt, sie habe von der möglichen Abhöraktion nur aus den Medien Kenntnis. Die Firma weist darauf hin, dass sie die Kommunikation nur innerhalb der Schweiz schützen könne. «Swisscom kann deshalb für Daten, die das Swisscom-Netz verlassen, keine Garantien abgeben.» Die von Pilz erwähnten neun Leitungen «gehören gemäss unserem Kenntnisstand aktuell nicht uns», teilt die Swisscom mit. Um die Situation vor zehn Jahren zu klären, würde man weitere Angaben brauchen.

    Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) reagiert mit einer generellen Stellungnahme. «Der NDB untersucht die Veröffentlichungen betreffend die nachrichtendienstlichen Aktivitäten technischer Natur von ausländischen Nachrichtendiensten, die potenzielle Zusammenhänge mit der Schweiz haben könnten», sagt eine Sprecherin sibyllinisch. Zurzeit seien Abklärungen im Gange, «um Verbindungen zu unserem Land zu prüfen». Präziser wollte die Sprecherin nicht werden.

    von Markus Häfliger, Bern27.5.2015, 21:42 Uhr
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