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  • Spähaffäre; Deutsche Geheimdienste außer Kontrolle

    Der NSA-Skandal geht in Woche sechs, doch die Aufklärung läuft schleppend. Die Spähaffäre wirft ein Schlaglicht auf das Geflecht von Bundesregierung, Parlament und Agenten-Apparat. Kann man Geheimdienste überhaupt kontrollieren?

    Berlin – Die Bundesregierung gerät im Skandal um amerikanische Spähaktivitäten zunehmend unter Druck – und zieht sich auf drei Formeln zurück. Erstens: Deutsche und ausländische Nachrichtendienste arbeiten zusammen. Zweitens: Von der Dimension der Spähprogramme habe man erst durch den Whistleblower Edward Snowden erfahren. Drittens: Details über die Arbeit deutscher Geheimdienste werden nicht öffentlich, sondern in Gremien beraten.

    In einem dieser Gremien ging die Debatte um die Spionageaffäre am Dienstag in die nächste Runde: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) war im Parlamentarischen Kontrollgremium zu Gast – eine vertraulich tagende Gruppe, die die deutschen Geheimdienste überwachen soll. Dreimal tagte das Gremium in den vergangenen Wochen. Viel klüger ist man allerdings noch immer nicht.

    Der NSA-Skandal wirft ein Licht auf das undurchsichtige Geflecht von Bundesregierung, Parlament und Geheimdiensten: Wer informiert wen? Kann man Nachrichtendienste überhaupt kontrollieren? Wie geht es jetzt weiter?

    Die wichtigsten Fragen und Antworten:

    1. Warum tagt das Gremium geheim?

    Die elf Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) setzen sich aus Innen- und Sicherheitsexperten aller Bundestagsfraktionen zusammen. Sie treffen sich in einem abhörsicheren, fensterlosen Raum in einem Nebengebäude des Reichstags, unweit der Kantine. Da die Arbeit der Geheimdienste naturgemäß geheim bleiben soll, ist die Gruppe zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber anderen Abgeordneten.

    Innenminister Friedrich berichtete am Dienstag dem PKG, was er während seines Besuchs in Washington an Informationen bekam. Ähnlich wie beim Bundessicherheitsrat, der über Rüstungsexporte entscheidet, dringen aber nur selten Details nach draußen, so auch dieses Mal.

    Bei der letzten Sitzung war Kanzleramtsminister Ronald Pofalla geladen, der unter anderem für die Koordinierung der Geheimdienste zuständig ist. Dazu die Chefs der drei Geheimdienste: Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Grünen fordern, die Kanzlerin selbst müsse vor dem Gremium erscheinen. Das soll in absehbarer Zeit allerdings nicht passieren.

    Die Regierung muss das Gremium über die Arbeit der Geheimdienste und besondere Vorgänge unterrichten. Die Gruppe darf Geheimakten einsehen und Mitarbeiter der Dienste befragen.

    So weit die Theorie. In der Praxis kann die Arbeit frustrierend sein, denn was Bundesregierung und Geheimdienste für berichtenswert halten, entscheiden sie zunächst einmal selbst. Die Folge: Von wirklich heiklen Vorfällen oder möglichen Skandalen erfahren die Bundestagskontrolleure oft erst aus den Medien.

    2. Kann man Geheimdienste überhaupt kontrollieren?

    Zwar mag die Kontrolle hierzulande besser sein als anderswo. Doch eine echte Überwachung der Geheimdienste ist kaum möglich. Wie sollen elf Parlamentarier auch überblicken, was Zehntausende Agenten im In- und Ausland treiben?

    Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele, Dienstältester im PKG, sagte einmal: “Wie sollen wir die Geheimdienste kontrollieren, wenn wir keine Informationen bekommen?” Der Abgeordnete Wolfgang Neskovic, der für die Linken bis 2012 im PKG saß, nannte das Kontrollniveau “erbärmlich”, das Gremium einen “Wachhund ohne Gebiss”. Geheimdienstler würden die Sitzungen als “Märchenstunde” verspotten.

    Neben dem PKG ist aber auch noch die beim Bundestag angesiedelte sogenannte G-10-Kommission für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig. Der Name bezieht sich auf das “Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses” (Artikel-10-Gesetz). Auch dieses Gremium tagt geheim. Es hat vier Mitglieder, die vom PKG bestellt werden. Sie müssen keine Bundestagsabgeordneten sein. Derzeit sitzt dem Gremium der SPD-Politiker Hans de With vor, der einst Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium war.

    Die G-10-Kommission muss ihre Genehmigung erteilen, wenn Geheimdienste Computer oder Telefone anzapfen wollen, um deutsche Staatsbürger auszuspähen. Auch die Durchsuchung von Kommunikationsdaten nach bestimmten verdächtigen Schlagworten muss die Kommission genehmigen.

    2011 soll das Gremium den Inlandsgeheimdiensten insgesamt 156 Abhörmaßnahmen bewilligt haben. Die Gründe dafür sind im Gesetz festgelegt, unter anderem geht es um Terrorabwehr, Waffen- und Drogenschmuggel sowie organisierte Geldwäsche.

    Allerdings kann auch der Auslandsgeheimdienst BND bei der G-10-Kommission beantragen, im großen Stil Daten an den internationalen Internetknotenpunkten abzufischen. Eine flächendeckende Überwachung ist verboten, das Gesetz sieht eine Grenze von 20 Prozent vor. Die wird angeblich nicht ausgeschöpft, sondern “pendelt bei etwa fünf Prozent”, sagte jüngst Kommissionschef de With.

    3. Was wussten deutsche Agenten vom US-Lauschangriff?

    Darauf gibt es bislang keine abschließende Antwort. Die hiesigen Geheimdienstler sagen, sie hätten keine Hinweise darauf, dass an deutschen Kommunikationsknotenpunkten Daten abgesaugt wurden. Es gebe zwar eine Zusammenarbeit mit den US-Behörden. Über massenhafte Lauscheinsätze gegen deutsche Bürger sei man aber nicht informiert gewesen.

    Der Whistleblower Snowden hatte im SPIEGEL angegeben, deutsche und amerikanische Geheimdienste steckten in Sachen Internetüberwachung “unter einer Decke”. Auch ein Bericht der “Bild”-Zeitung wirft neue Fragen auf. Demnach wusste der BND angeblich seit Jahren von der nahezu kompletten Datenerfassung durch die Amerikaner und griff in Gefahrenlagen aktiv darauf zu.

    Derzeit kann nichts nachgewiesen, aber Zweifel können auch nicht ausgeräumt werden. Wenn deutsche Geheimdienste von den Aktionen der US-Dienste gewusst und diese möglicherweise unterstützt haben, wäre das nach deutschem Recht strafbar.

    4. Wie geht es jetzt weiter?

    Die Kanzlerin telefonierte mit US-Präsident Barack Obama, mehrere Fragenkataloge wurden verfasst, zwei Delegationen nach Washington geschickt. Zur Zeit wird gewartet: Darauf, dass die USA einige als geheim eingeordnete Dokumente deklassifizieren, also aus der Geheimhaltungsstufe herausheben. Von diesem Schritt verspricht sich Berlin Aufschluss über das Ausmaß der NSA-Aktivitäten. Weitere Besuche und Gespräche sind geplant.

    Teile der Opposition fordern einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Schnelle Antworten gäbe es durch den aber auch nicht. Im EU-Parlament beschäftigt sich der Innenausschuss mit der Materie und will bis Ende des Jahres einen Bericht vorlegen. Zu einem Sonderausschuss konnte man sich in Straßburg nicht durchringen. Sechs Wochen nach den Enthüllungen sind also wichtige Fragen noch immer offen. Gut möglich, dass das Thema den Wahlkampf mitbestimmen wird – vor allem, wenn noch weitere Details herauskommen sollten.

    16. Juli 2013, 14:25 Uhr
    Von Annett Meiritz und Philipp Wittrock

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